Im Prozess gegen einen Antifaschisti aus Neuwied gibt es Neuigkeiten. Das Gericht in Koblenz hat die Beschwerden bezüglich der Abgelehnten Wahlverteidigis geprüft und ist zu dem Schluss gekommen das lediglich die angeklagte Person selbst ein Beschwerderecht hat und die Beschwerden der beiden Wahlverteidigis wurden zurückgewiesen – Das stimmt nach unserem Rechtsverständnis nicht. Desweiteren soll über die noch bestehende Beschwerde nun in Neuwied entschieden werden.
Gleichzeitig wurden nun für September ganze 7 Prozesstage angesetzt – das Gericht scheint wohl doch nicht so entspannt auf die offensive Verteidigung zu reagieren wie angekündigt.