Tag 2 beginnt mit den üblichen Eingangskontrollen, sowohl am Eingang selbst als auch vor dem Gerichtssaal. Dabei kommen die Ersten trotz amtlicher Dokumente nicht rein. Dann wurde der Raum gewechselt. Personalien aller werden kopiert, Essen, Trinken und Handys müssen draußen bleiben. Dies sorgt dafür, dass zu Beginn der Verhandlung noch nicht alle Zuschauer*innen reingekommen sind. Der Angeklagte gibt zu Beginn einen Befangenheitsantrag ab welcher sich im Kern auf die Behandlung und die Ordnungshaft im ersten Prozess bezieht.
Dann wird sich erst mal ein wenig warm diskutiert. Richterin Geimer verweist auf ihre Sitzungsleitung, der Angeklagte weist darauf hin, dass sich alle an die StPO zu halten haben. Richterin Geimer fühlt sich angegriffen, zu Recht.
Desweiteren weist der Angeklagte darauf hin, dass durch die langen Einlasskontrollen und dem Raumwechsel noch nicht die gesamte Öffentlichkeit anwesend ist. Er fragt außerdem, warum diese überhaupt notwendig sind. Richterin Geimer antwortet, dies sei wegen der Sicherheit, es hätte Sachbeschädigungen im Haus gegeben, viele Störungen und Zwischenrufe. Sie rechtfertigt sich weiter, dass dies nicht von vornerein gemacht würde, sondern nur, wenn ein Prozess nicht normal wäre. Und dieser hier wäre nicht normal. Üblich wäre, so erklärt sie auf Nachfrage des Angeklagten, dass die Personen die Ordnung im Gericht respektieren würden. An dieser Stelle beschwert sie sich nochmal über Versuche, Sachen im Gerichtssaal zu werfen und Konfetti in den Saal zu bringen, was bei der letzten Kontrolle aufgefallen wäre und dass das Konfetti deswegen bereits auf dem Flur geplatzt wäre.
Es folgt eine Diskussion über die Personen, die am Haupteingang nicht rein gelassen wurden.
Anschließend werden die Anträge aus der ersten Sitzung bescheiden:
- Es gibt weiterhin keine Akte für den Angeklagten, den entsprechenden Befangenheitsantrag deswegen hatte die Richterin selbstständig wegen Prozessverschleppung abgelehnt.
- Auch wurden alle drei beantragten Verteidigis nicht zugelassen, weil sie
„Wortführer“ von Störungen aus dem Zuschauersaal gewesen seien.
Nach einer kurzen Pause liest der Angeklagte drei Beschwerden wegen seiner abgelehnten Verteidigung vor. Richterin Geimer will sich die 3 gleichlautenden Anträge nicht 3 mal anhören und unterbricht den Angeklagten beim Vorlesen des zweiten, es würde reichen, wenn daraufhin gewiesen wird, dass es 3 mal dieselben sind. Der Angeklagte will diese aber lieber vorlesen, zumal er sich in dem Moment nichtmehr sicher ist, ob es denn auch wirklich dieselben sind ;). Aufgrund der Unterbrechung muss der Angeklagte von vorne beginnen. Richterin Geimer unterbricht ein zweites Mal, sie will, dass die Anträge einfach abgegeben werden, der Angeklagte besteht auf die Öffentlichkeit und will den Antrag vorlesen. Schon wieder weiß er nicht, wo er dran war und beginnt wieder von vorne. Es gibt Gelächter im Saal. Danach kann der Angeklagte in Ruhe die zweite Beschwerde vorlesen. Bevor er mit der dritten beginnen kann, weist Richterin Geimer daraufhin, dass solche Gleichlautenden Beschwerden und Anträge auch zusammen vorgetragen werden können. Der Angeklagte erwidert, dass ein Verteidiger ihn bestimmt auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte, aber momentan hätte er ja noch niemanden. Danach wird die dritte Beschwerde ohne weitere Unterbrechung verlesen.
Es gibt eine weitere Pause, in der eine Person wird aus dem Zuschauerraum entfernt wird, sie saß in der Pause auf dem Boden. Die Wachtmeister*innen geben ihre Namen nicht heraus und meinen, sie hätten inzwischen die Sitzungsleitung inne, eine richterliche Anordnung wurde nicht gestellt, auch haben die Wachteln selbst kein Hausrecht. Das alles ist den Wachteln aber egal, selbst Richterin Geimers Hinweis in der Pause davor, sie sollten etwas lockerer in den Pausen agieren, interessiert sie nicht. Gegen einen Wachtmeister wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Nach der Pause blafft die vorsitzende Richterin erst einmal eine Person aus dem Publikum an, sie solle die Füße vom Stuhl nehmen. Diese fragt, ob es denn eine Hausordnung o.ä. gebe. Richterin Geimer meint, eine solche gäbe es nicht und es gäbe nur allgemeines, gutes Benehmen und es täte ihr Leid, wenn die fragende Person solches nie gelernt hätte.
Es geht weiter. Die Staatsanwaltschaft meint, die Beschwerden seien zu verwerfen. Keine Überraschung.
Die abgelehnten Verteidiger*innen Beschweren sich nun auch gegen ihre Ablehnung. Richterin Geimer meint, sie würde keine Anträge aus der Öffentlichkeit entgegen nehmen und droht mit einem Ordnungsgeld, wegen Ungebühr. Der Angeklagte weist daraufhin, dass auch den abgelehnten Personen ein Beschwerderecht zusteht. Richterin Geimer meint, diese sollen schriftlich eingereicht werden. Öffentlichkeit ist ihr an diesem Punkt mal wieder völlig egal.
Richterin Geimer fragt, ob der Angeklagte seinen Befangenheitsantrag von Beginn nun vorlesen will, dieser wäre sonst nicht gestellt worden. Beim letzten Mal wurde der Angeklagte noch in Ordnungshaft genommen, weil er einen Befangenheitsantrag vorlas und ihn nicht einfach abgeben wollte.
Nachdem der Befangenheitsantrag vorgelesen wurde, wird der Prozess unterbrochen. Richterin Geimer lässt von der Protokollantin notieren, dass wegen dem Verdacht der Begehung einer Straftat während der Hauptverhandlung unterbrochen wird. Es handelt sich um Verleumdung. Konkreter wird sie nicht, aber Befangen wäre sie spätestens jetzt.
Nach dem Prozess gucken sich noch ein paar Beteiligte im Gerichtsgebäude um, und werden mit Schubsen und Drohungen seitens einiger Wachtmeister*innen wortwörtlich vor die Tür geworfen.
Dafür wird sich mit Kreide gerächt und der ganze Vorplatz wird vollgemalt. Versuche mit einer Gießkanne den Schreiberlingen beizukommen scheitern, da schreiben sehr schnell geht und die Gießkanne ständig mühselig nachgeladen werden muss 🙂