Prozess gegen Antifaschist*innen in Berlin

Am heutigen 30.08. fand im Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Verfahren gegen eine Person aus Rheinland-Pfalz statt, die angeklagt war, am 03.10.2020 bei Protesten gegen die faschistische Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wollte sie zu 40 Tagessätzen in Gesamthöhe von 800€ verurteilen. Dagegen wehrte sich die Antifaschist*in und trat den gang vor das Amtsgericht an, um einen politischen Prozess gegen diesen Strafbefehl zu führen.
Eine Einstellung im Vorfeld, insbesondere aufgrund der hohen Inzidenzen, der weiten Anreise und der widersprüchlichen Aktenlage, die lediglich auf Aussagen eines Bullen beruhte, wurde Seitens des Gerichts ignoriert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach wenigen Sekunden vor Gericht, nun doch von der Sinnlosigkeit des Verfahrens überzeugt, stimmte der Justizapparat einer Einstellung zu. Die beiden Schreiben die das Gericht einmal vor ca. 3 Monaten und einmal vor 1,5 Wochen erreichten, mit der Forderung nach Einstellung wären angeblich noch nicht bis zum Richter durchgedrungen. Die Technik im Berliner Amtsgericht Tiergarten scheint ähnlich gut zu funktionieren, wie das Aufdecken rassistischer Polizeinetzwerke oder Flughafenbauten in der Bundeshauptstadt…

Einmal mehr wurde aufgezeigt, dass Strafbefehlen widersprochen werden sollte, wann immer die politische Klassenjustiz versucht antifaschistisches, emanzipatorisches Verhalten zu kriminalisieren.Die entstandenen Kosten, welche sich dennoch auf einige hundert Euro summieren lassen, werden versucht durch solidarische Prozessunterstützung und Soli-Arbeit wieder reinzuholen.

Die Verschärfungen des Bullenschubserparagraph § 113 werden wir auch in Zukunft nicht unbeantwortet lassen.
Antifaschismus bleibt Handarbeit – Solidarität ist unsere Waffe – Alle zusammen gegen den Faschismus