In dem Prozess geht es um das sogenannte Vermummungsverbot, welches Teilnehmer*innen einer Demonstration untersagt, sich unkenntlich zu machen. Das Gesetz ist allerdings umstritten und es gibt Urteile, die Vermummung zum Schutze vor Übergriffen von Neonazis rechtfertigen.
Der erste Verhandlungstag was am Als am Morgen des 28.09 ca. 25 Unterstützer*innen des Angeklagten den Gerichtssaal betraten, empfand der vorsitzende Richter die bloße Anwesenheit einer Öffentlichkeit wohl schon als Provokation. Er teilte zu Beginn mit, er habe Zeit und jede Verfahren sei irgendwann zu Ende. Außerdem habe die Öffentlichkeit „den Mund zu halten“.
Im Verfahren selbst kam es nicht mal bis zur Verlesung der Anklage. Zuvor wurden Anträge für weitere Verteidiger eingereicht. Diese wurden unbegründet abgelehnt und werden wegen entsprechender Beschwerde vom Landgericht Koblenz bearbeitet. Solange ruht dieses Verfahren.
Obwohl sich das größtenteils junge Publikum bis auf einen Reinrufer ruhig verhalten hatte und den Prozess verfolgte, drohte der Richter zum Schluss damit, dass beim nächsten Mal alle Personalien zu kontrollieren seien und Wachtmeister bereit gestellt werden.
Katharina Fuchs vom Jungen Aktionsbündnis Neuwied meint dazu „Wir lassen uns davon natürlich nicht einschüchtern und werden auch nächstes Mal zahlenmäßig stark vertreten sein. Dieser Prozess verdient eine besonders kritische Öffentlichkeit“.
Wir halten euch auf dem laufenden für den Fall das tatsächlich ein neuer Termin festgestzt werden sollte