Prozess gegen Antifaschisti in Neuwied 13.09.2017

Im Prozess gegen einen Antifaschisti aus Neuwied gibt es Neuigkeiten. Das Gericht in Koblenz hat die Beschwerden bezüglich der Abgelehnten Wahlverteidigis geprüft und ist zu dem Schluss gekommen das lediglich die angeklagte Person selbst ein Beschwerderecht hat und die Beschwerden der beiden Wahlverteidigis wurden zurückgewiesen – Das stimmt nach unserem Rechtsverständnis nicht. Desweiteren soll über die noch bestehende Beschwerde nun in Neuwied entschieden werden.

Gleichzeitig wurden nun für September ganze 7 Prozesstage angesetzt – das Gericht scheint wohl doch nicht so entspannt auf die offensive Verteidigung zu reagieren wie angekündigt.

Gerichtsverhandlung 29.05.2017

Kurzfristig wurde der Termin der Hauptverhandlung vom 29.04. verlegt.

Neuer Termin:
Am 29.05.2017, 10.15 Uhr im Amtsgericht Koblenz (Karmelitestraße 14, Sitzungsaal 123/1.OG) findet eine Gerichtsverhandlung gegen einen Aktivisti statt der sich an einer Demonstation gegen die Räumung des Flüchtlingslagers in Calais vergangenen Oktober beteiligt hat. Dabei soll eine der eingesetzen Polizeikräfte beleidigt worden sein.

Alle die ihre Solidarität mit der Beschuldigten Person ausdrücken wollen sind herzlich zur öffentlichen Verhandlung eingeladen. Die Beschuldigte Person wird sich gemeinsam mit Unterstützer*Innen selbst verteidigen.

Grundtraining zur Selbstverteidigung vor Gericht

Voraussichtlich 12. – 14.5.17

Wie läuft ein Gerichtsprozess ab? Wie kann er politisch und offensiv geführt werde? Im dreitägigen Workshop stellen wir die Idee der Selbstverteidigung, bzw. (Laien-)Verteidigung vor Gericht vor, spielen Prozesse durch und diskutieren über kreative Möglichkeiten der Repression in Strafprozessen entgegenzutreten.

Frei nach dem Motto: „Besser ein Prozess als gar keine politische Aktion“ 😉

Ort: tba in Neuwied

Der Workshop ist kostenfrei und wird öffentlich beworben. Eine Anmeldung per Mail ist nicht nötig wäre aber nett. Das Training geht von Freitag Abend bis Sonntag Nachmittag. Das Training ist nur dann sinnvoll wenn von den Teilnehmenden alle drei Tage eingeplant werden!!!

Prozess gegen Antifaschisti in Neuwied XX.XX.2017

In dem Prozess geht es um das sogenannte Vermummungsverbot, welches Teilnehmer*innen einer Demonstration untersagt, sich unkenntlich zu machen. Das Gesetz ist allerdings umstritten und es gibt Urteile, die Vermummung zum Schutze vor Übergriffen von Neonazis rechtfertigen.

Der erste Verhandlungstag was am Als am Morgen des 28.09 ca. 25 Unterstützer*innen des Angeklagten den Gerichtssaal betraten, empfand der vorsitzende Richter die bloße Anwesenheit einer Öffentlichkeit wohl schon als Provokation. Er teilte zu Beginn mit, er habe Zeit und jede Verfahren sei irgendwann zu Ende. Außerdem habe die Öffentlichkeit „den Mund zu halten“.
Im Verfahren selbst kam es nicht mal bis zur Verlesung der Anklage. Zuvor wurden Anträge für weitere Verteidiger eingereicht. Diese wurden unbegründet abgelehnt und werden wegen entsprechender Beschwerde vom Landgericht Koblenz bearbeitet. Solange ruht dieses Verfahren.
Obwohl sich das größtenteils junge Publikum bis auf einen Reinrufer ruhig verhalten hatte und den Prozess verfolgte, drohte der Richter zum Schluss damit, dass beim nächsten Mal alle Personalien zu kontrollieren seien und Wachtmeister bereit gestellt werden.

Katharina Fuchs vom Jungen Aktionsbündnis Neuwied meint dazu „Wir lassen uns davon natürlich nicht einschüchtern und werden auch nächstes Mal zahlenmäßig stark vertreten sein. Dieser Prozess verdient eine besonders kritische Öffentlichkeit“.

Wir halten euch auf dem laufenden für den Fall das tatsächlich ein neuer Termin festgestzt werden sollte

Gerichtsverhandlung 28.04.2017

Am 28.04.2017 um 11.00 Uhr im Amtsgericht Koblenz (Karmelitestraße 14, Sitzungsaal 108/ 1.OG) findet eine Gerichtsverhandlung gegen einen Aktivisti statt der sich an einer Demonstation gegen die Räumung des Flüchtlingslagers in Calais vergangenen Oktober beteiligt hat. Dabei soll eine der eingesetzen Polizeikräfte beleidigt worden sein.

Alle die ihre Solidarität mit der Beschuldigten Person ausdrücken wollen sind herzlich zur öffentlichen Verhandlung eingeladen. Die Beschuldigte Person wird sich gemeinsam mit Unterstützer*Innen selbst verteidigen.