Beratung, Austausch & Diskussion zu Repression bei Demonstrationen

– vorbereitet gegen den Naziaufmarsch in Remagen –


Der jährliche Naziaufmarsch in Remagen steht wieder vor der Tür (18.11.17) und wir wollen uns gemeinsam mit euch auf die Gegenproteste vorbereiten:

Was ist bei Demonstartionen erlaubt? Was darf die Polizei? Was ist gut zu wissen? Was nehmen ich vielleicht mit? Was lasse ich vielleicht besser zu Hause?

Die Antirepressionsplattform Koblenz läd im Rahmen der nächsten KÜFA (Küche Für Alle) zu einer kleinen Infoveranstaltung zum Umgang mit Repression bei Demonstrationen ein.


Datum: 05. November 2017 / Ort: Freiraum Koblenz, Am Moselring 2-4 / Essen: 18.00 Uhr / Infoveranstaltung + Austausch: ca. 19.00 Uhr

Prozess in Neuwied kann endlich starten!

Zu Beginn des dritten Prozesstages vor dem Amtsgericht in Neuwied
passten zunächst nicht alle Zuschauer*Innen in den Saal. Auch schien
Richter Harwardt zunächst nicht die noch notwendigen zwei Plätze in dem
kleinen Saal zu organisieren, oder sich auf Kompromisse einzulassen.

Nach einigen Streitereien, einer beantragten Pause und dem Einsatz von
Polizei und Justizbeamt*Innen, wird dann aber doch auch vom Richter ein
kommunikativer, Mensch möchte fast schon sagen „kreativer“, Weg
eingeschlagen und ein Stuhl neben dem Richter und ein Stuhl neben der
Staatsanwaltschaft werden in den Zuschauer*Innenbereich gestellt, sodass
doch noch Alle einen Platz im Saal finden.

Der Angeklagte und die beiden Verteidiger*Innen konnten nun endlich wie
beantragt die Verteidigung angehen und in den Prozess starten. Nachdem
die Verlesung der Anklageschrift erfolgt war trug der Angeklagte einen
Text über alltäglichen Rassismus, das seit 2015 sich verschärfende
Gesellschaftliche Klima in dem fast täglich Anschläge und Übergriffe auf
Geflüchtete und „Ausländer*Innen“ stattfinden vor und betonte die
Notwendigkeit einer antifaschistischen Praxis.

Obwohl der Zeuge von der Staatsanwaltschaft geladen wurden, wurde von
ihrer Seite nicht eine Frage gestellt. Einige Zuschauer*Innen waren wie
auch in der Vergangenen Verhandlung „überrascht“, da die
Staatsanwaltschaft schlecht vorbereitet aber auch unbeteiligt (zumindest
körperlich) am Prozess teilnimmt: „Nein keine Begründung…. Ähm Nein,
keine Fragen. Achselzucken!“ Der Angeklagte und die beiden
Verteidiger*Innen hatten sich aber vorbereitet und vernahmen den Zeugen
für gut eine Stunde.

Gut 2 Stunden (von 11.00 bis knapp 14.20 Uhr) nach dieser Verhandlung
geht es jetzt mit der nächsten am 25. Oktober weiter. Beim nächsten
Termin wird dann ein weiterer Polizeizeuge geladen.

Der Angeklagte bedankte sich noch mal bei den zahlreichen
Unterstützer*Innen und freut sich wenn wir es weiter schaffen die
Zuschauer*Innen Zahl zu steigern.Denn… Solidarität ist eine Waffe!

Übersicht und Zusammenfassung Laufender Prozesse in Koblenz und Neuwied

So, hier einmal die geballten Infos aus Koblenz und Umgebung von 2 anstehenden Verfahren und 2 weiteren, die zur Zeit laufen.

Der Prozess kommenden Mittwoch am Amtsgericht in Neuwied hatte November letzten Jahres begonnen, war aber vor Verlesung der Anklage schon Unterbrochen worden, wegen Nichtgenehmigung von Laienverteigis. Die Bearbeitung mehrerer Beschwerden zog sich hin und am 20.09 geht es jetzt weiter. Vorgeworfen wird dem Angeklagten vor dem Jugendgericht, dass er sich bei Aktivitäten gegen eine Nazidemo vermummt habe. Interessanterweise wurde er von einem Bullen wiedererkannt, der diesen ein paar Monate vorher bei der Auflösung einer Sitzblockade verletzt hatte. Prozessbeobachtung ist vom Angeklagten erwünscht.

Mehr Infos: https://www.facebook.com/JAN.Neuwied/posts/657419254424796

20.09.17 – Amtsgericht Neuwied
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied
10:30 Uhr Treffen, ab 11 Uhr Prozess
Saal 123


Dann haben wir ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (Amtsgericht Koblenz) wegen Verweigerung der Personalien. Auch hier können gerne noch Menschen zur Unterstützung und Vorbereitung dazukommen – meldet euch am besten per Mail.


05.10.17 – Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Uhrzeit ? (Schicken wir noch rum)
Saal ? (Das auch 🙂 )


Dann noch der Zwischenstand von zwei weiteren Verfahren in Koblenz.

In einem Verfahren wegen Beleidigung gegen einen Polizeibeamten ist nach zwei heftigen Prozesstagen (Ordnungshaft, Rauswürfe, Konfetti, Schubsereien, harte Vorkontrollen, viele Anträge, Kreide, etc.) etwas Ruhe eingekehrt, nachdem die Vorsitzende Richterin nach einem Befangenheitsantrag gehen musste. Der neue zuständige Richter geht nun besonnener vor, ließ Akteneinsicht (keine Kopie!) zu und hätte gern Einstellen wollen, wir aber nicht. Jetzt werden erstmal Beschwerden wegen Nichtzulassung von Laienverteidigis bearbeitet (Diagnose für Fortsetzung Anfang 2018).

Das zweite Verfahren ist ein Prozess wegen „Führung von Waffen auf einer Versammlung“. Bei der angeblichen Versammlung auf die sich bezogen wird handelte es sich um ein G20 Vorbereitungstreffen, bei dem knapp 10 Teilnehmis erschienen und die komplette Koblenzer BPH mit 80 Leuten, dazu Staatsschutz etc. Der erste Prozesstag endete ziemlich bald, nachdem der Angeklagten den Richter wegen Verweigerung der Aktenkopie für Befangen erklärte. Neuer Termin steht noch nicht an.


LG ARK

Ps.: Fehlen hier eurer Meinung nach noch wichtige Verfahren aus der Region? Dann schreibt uns bitte damit wir diese auch veröffentlichen können – Genau dafür soll die Plattform ja da sein 😉 !

ACHTUNG – TERMIN AUSGESETZT !Aufruf zur Prozessbeobachtung (13.09.17 / Neuwied) !

ACHTUNG – TERMIN IST AUSGESETZT WEIL EINE BESCHWERDE DES ANGEKLAGTEN NOCH NICHT BEARBEITET WURDE – EVENTUELL GEHT ES NÄCSHTE WOCHE WEITER (20.09.17)


Wie auch das Junge Aktionsbündnis Neuwied, rufen wir zur Prozessbeobachtung in Neuwied auf.

Kommenden Mittwoch (13.09) wird am Amtsgericht Neuwied der Prozess gegen einen jungen Antifaschisten fortgesetzt, der Anfang letzten Jahres an Protesten gegen den Pegida-Ableger „Bekenntnis zu Deutschland“ in Westerburg teilgenommen hatte. Angezeigt wurde er von einem Polizisten der 22.BFE Hunderschaft (Koblenz), welche ihn vor mittlerweile drei Jahren in Remagen verletzt hatten. Wiedererkannt haben will ihn der Polizist unter anderem an seinen Schuhen.

Kommt zum Prozess und zeigt euch solidarisch. Widerstand gegen Rassismus und Faschismus ist und bleibt legitim.
13. September 2017 – 10:30 vor dem Amtgericht Neuwied

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4 Tage Ordnungshaft für Aktivisten – Never trust the judge!

27.07.17 – Nienburg. Ein Aktivist der Gestern seinen ersten Prozesstag wegen einer angeblichen Nötigung vergangenes Jahr erleben „durfte“ endete in einer Gefängniszelle.

Der Angeklagte soll mit dem Erklettern eines LKW im Rahmen einer Blockade-Aktion gegen die Firma Wiesenhof und deren Tierausbeutung den Fahrer vom Weiterfahren abgehalten und somit genötigt haben.

Begonnen hatte der Tag mit massive Kontrollen und Schikanen am Nebeneingang des Gerichtgebäudes durch die Justizangestellten, unterstützt durch ein mobile Einsatzgruppe, ziviler Kriminalpolizei und anderen Bullen. Nicht zu vergessen das persönliche Anblaffen der Zuschauer*Innen durch Richter Förtsch. Gut die Hälfte des Publikums wurde wegen Kleinigkeiten (Reden, Husten, einmal sogar wegen religiöser Kopfbedeckung) aus dem Saal entfernt. Nachdem zwei beantragte Verteidiger*Innen abgelehnt wurden schmetterte der Richter einen Befangenheitsantrag ab, woraufhin der Angeklagte sich durch beharren auf seinen prozesuallen Rechten wehrte. Er wurde deshalb aus dem Gerichtsgebäude geworfen. Einige Stunden später, der Prozess wurde unterdessen unterbrochen und ohne Verteidigung und Angeklagten fortgesetzt, wurde der Angeklagte mit einemTrick („Der Vorsitzende hat es sich noch mal überlegt und sie dürfen, wenn sie wollen, jetzt wieder am Prozess teilnhemen. Aber nur wenn sie wollen…!“) wieder in die Verhandlung gelassen um dann hinterhältig vom Richter in 4 Tage Ordnungshaft gesteckt zu werden. Und das nach der süfisanten Begrüßung: „Wir zwei versuchen es jetzt noch mal.“.

Macht radau und nervt dieses Scheiß-Justizsystem! Gegen Knäste und Justiz! Solidarität mit allen Gefangenen!

Wir hoffen das Menschen Zeit finden sich beim Gericht zu beschweren und oder sich mit den Menschen der „Kampagne gegen Tierfabriken – Niedersachsen“ in Verbindung zu setzte können um den Angeklagten nach der Haft am Gefängnis abholen können (kampagne-gegen-tierfabriken.info).
Es ist heute von der JVA bestätigt worden das der Angelagte in der JVA Vechta sitzt und am Montag entlassen wird.

Amtsgericht Nienburg:
Berliner Ring 98
31583 Nienburg
Postfach 1112 – 31561 Nienburg
Telefon: 0502160180
Telefax: 05021601860

JVA Vechta:
Willohstraße 13
49377 Vechta
Telefon: 044418840
Telefax: 0444188430121
Mail: jvvec.poststelle@justiz.niedersachsen.de

Richter Jan Hauke Förtsch
Amtsgericht Nienburg
Postfach 1112 – 31561 Nienburg

Direct Action Kalender 2018 in Hamburg

Für nåchstes Jahr gibt es einen kleinen Taschenkalender mit dem Motto „Direct Action wir seh’n uns vor Gericht“. Themenpunkte: Justiz, Strafe, Gerichte, Knast und Zwangspsychiatrie. Mit wöchentlichen Tipps zu verschiedenen Paragraphen und wie mensch sie nutzen kann.

Gestern ist der Verkauf auf dem Protestcamp gegen den G20-Gipfel in Hamburg gestartet. Zu beziehen ist der Kalender z.B. über

www.black-mosquito.org

und

www.seitenhieb.info

Gerne könnt ihr auch welche über ARK direkt in Koblenz beziehen.

G20 Vorbereitungstreffen und Aktionstraining in Koblenz – Bericht

Tja, was sollen wir sagen, wir sind mit dem Tag schon etwas unzufrieden. Obwohl es im Vorfeld viele Zusagen gab und viel positiven Zuspruch für das Treffen, war die Menge derer, die es dann am Sonntagmittag auf den Oberwerth geschafft haben doch eher dürftig. Dabei war einiges an Programm geboten und im Vorfeld wurde zudem fleißig containert und gekocht. Neben einer Übersicht über die Lage in Hamburg und die verschiedensten geplanten Aktionen, einem vielfältigen Aktionspart mit Blockadetechniken und den Umgang mit Cs-Gas und anschließender Ideensammlung sowie einer abschließenden Koordination der Anfahrt, war es doch vor allem der Praxisteil, der besonders unter der geringen Teilnehmer*innenzahl litt. Dabei kamen extra Zivis vorbei, um das Auge auf das Erkennen von ununiformierten Polizist*innen zu trainieren. Auch zwei Koblenzer Staatsschützer*innen ließen sich blicken, um uns über die Überwachungs- und Sicherheitslage zu G20 zu informieren. Als besonders Highlight ließen wir die 22. BPH (Bereitschaftspolizeihundertschaft) anrücken. Die Truppe, bestehend aus 80 Personen, war ursprünglich als realitätsnaher Gegenstand gekommen, um das Durchbrechen von Polizeiketten zu üben. [Diese beschränkte sich dann allerdings auf langweilige Standartmaßnahmen wie Personalien aufnehmen und sinnlose Anzeigen schreiben.]

Bleibt zu hoffen, dass die Beteiligung in Hamburg besser ausfallen wird.

2. Verhandlungstag in Koblenz 19.06.17

Tag 2 beginnt mit den üblichen Eingangskontrollen, sowohl am Eingang selbst als auch vor dem Gerichtssaal. Dabei kommen die Ersten trotz amtlicher Dokumente nicht rein. Dann wurde der Raum gewechselt. Personalien aller werden kopiert, Essen, Trinken und Handys müssen draußen bleiben. Dies sorgt dafür, dass zu Beginn der Verhandlung noch nicht alle Zuschauer*innen reingekommen sind. Der Angeklagte gibt zu Beginn einen Befangenheitsantrag ab  welcher sich im Kern auf die Behandlung und die Ordnungshaft im ersten Prozess bezieht.

Dann wird sich erst mal ein wenig warm diskutiert. Richterin Geimer verweist auf ihre Sitzungsleitung, der Angeklagte weist darauf hin, dass sich alle an die StPO zu halten haben. Richterin Geimer fühlt sich angegriffen, zu Recht.

Desweiteren weist der Angeklagte darauf hin, dass durch die langen Einlasskontrollen und dem Raumwechsel noch nicht die gesamte Öffentlichkeit anwesend ist. Er fragt außerdem, warum diese überhaupt notwendig sind. Richterin Geimer antwortet, dies sei wegen der Sicherheit, es hätte Sachbeschädigungen im Haus gegeben, viele Störungen und Zwischenrufe. Sie rechtfertigt sich weiter, dass dies nicht von vornerein gemacht würde, sondern nur, wenn ein Prozess nicht normal wäre. Und dieser hier wäre nicht normal. Üblich wäre, so erklärt sie auf Nachfrage des Angeklagten, dass die Personen die Ordnung im Gericht respektieren würden. An dieser Stelle beschwert sie sich nochmal über Versuche, Sachen im Gerichtssaal zu werfen und Konfetti in den Saal zu bringen, was bei der letzten Kontrolle aufgefallen wäre und dass das Konfetti deswegen bereits auf dem Flur geplatzt wäre.

Es folgt eine Diskussion über die Personen, die am Haupteingang nicht rein gelassen wurden.

Anschließend werden die Anträge aus der ersten Sitzung bescheiden:

  • Es gibt weiterhin keine Akte für den Angeklagten, den entsprechenden Befangenheitsantrag deswegen hatte die Richterin selbstständig wegen Prozessverschleppung abgelehnt.
  • Auch wurden alle drei beantragten Verteidigis nicht zugelassen, weil sie

„Wortführer“ von Störungen aus dem Zuschauersaal gewesen seien.

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1. Verhandlungstag in Koblenz

Angeklagt ist ein Aktivisti aus Koblenz der vergangenes Jahr im Rahmen einer Spontandemonstration gegen die Räumung des Flüchtlingslagers „the Jungle“ in Calais (Frankreich) eine Polizeieinheit beleidigt haben soll.

Am Montag morgen (29.05.17) sollte nach bereits zweifacher Verschiebung, die Hauptverhandlung mit leichter Verspätung um 10.30 Uhr beginnen. Neben einigen Freund*Innen ders Angeklagten war zunächst auch eine Schulklasse im Sitzungssaal anwesend. Mit „großem“ Lernerfolg: Gleich zu Beginn machte die Richter*in deutlich, dass sie auch auf erneute Nachfrage ganz generell unverteidigten Angeklagten, kein Akteneinsichtsrecht gewähre. Die Schulklasse wurde so Zeuge einer sehr zweifelhaften Rechtsauffassung des Gerichts. Doch dier Angeklagte, der gut gelaunt dutzende Gegenstände mitbrachte und gemeinsam mit einem Justizwachmenschen mitten im Sahl den Inhalt seines Wanderrucksacks auspackte – sehr zur Belustigung ALLER Anwesenden – ließ nicht locker und begann mit der Verlesung einer Rüge wegen der Verweigerung der Akteneinsicht. Die Richter*in unterbrach dies und ließ den Raum nach ca. 10 Minuten, unter Protestrufen und Applaus, mit der Ankündigung den Prozess um 14.00 Uhr fortzusetzen räumen.

In der Unterbrechung bis zur Fortsetzung kam es vor dem Amtsgericht zu einem größeren Polizeieinsatz. Die Personalien mehrerer Personen die vorher im Prozess dabei waren wurden festgestellt, Taschen durchsucht und „Beweismaterial“ beschlagnahmt. Laut Einsatzleiter seien zuvor im Gerichtsgebäude Sticker aufgeklebt worden und mit einem „Marker“ die Wände „beschmiert“ worden. Zeitgleich wurde das Justizwachtmenschen Personal vor dem betroffenen Gerichtssaal stark aufgerüstet. Außerdem wurde schon in der Pause eine zusätzliche Kontrollstelle vor dem Saal aufgebaut. Im Gegensatz zur Angeklagten Person wurden in Anwesenheit von Staatsanwaltschaft und Richter*in die beiden geladenen Polizeizeug*Innen über die Verschiebung der Verhandlung in einem Einzelgespräch im Gerichtssaal aufgeklärt. Einer der beiden Zeugis entschuldigte sich wohl mündlich für den Rest des Tages – dem Gericht war dies Recht, weder die Bearbeitung der Akte noch eine „vollständige“ Beweiswürdigung scheinen dem Gericht wichtig zu sein.

13.45 Uhr: Dieses mal mussten die Menschen die das Gerichtsgebäude betreten wollten, nicht nur am Eingang ihren Personalausweis vorzeigen, sondern es mussten auch alle nicht Polizistis, Anwelis, Richtis, Statsanwältis und Justizwachtmenschen durch eine Eingangskontrolle. Durch eine kurzfristige Mobilisierung, die cooler weise ziemlich erfolgreich war, kamen zur Fortsetzung insgesamt knapp 20 Unterstützer*Innen. Diese begann mit dier Angeklagten auch pünktlich um 14.00 Uhr.  Die Personen die in den Verhandlungssahl in dem der Prozess des Aktivistis stattfand wollten, wurden ein zweites mal vor dem Saal in der extra aufgebauten Kontrollstelle komplett durchsucht, abgetastet, abgescannt, sämtliche Personalausweise kopiert und sämtliche elektronischen Geräte sichergestellt. Die Polizeizeug*Innen mussten sich erwartbarer weise dieser Schikane nicht unterziehen. Die Stimmung war dennoch gut, Konfetti fand seinen weg und die langen Einlastkontrollen störten die Hauptverhandlung, da es dauerte bis alle Unterstützer*innen nacheinander endlich im Gerichtssaal Platz genommen hatten, massiv. Nun durfte dier Angeklagte doch noch die Rüge weiter vortragen. Die gute Stimmung störten das Gericht sichtlich, da die Repression die durch das Auffahren der Maßnahmen erreicht werden sollte, die Beteiligten nicht belasteten. Das Publikum widersprach dem Gericht und die Angeklagte Person wehrt sich gegen das Verwerfen ihrer Prozessualenrechte durch das Gericht. Wieder schmetterte dier Richter*in die Akteneinsicht ab und als der Angeklagte begann daraufhin einen Befangenheitsantrag vorzutragen, den dier Richter*in versuchte zu unterbrechen, kam es zu Tumulten. Eine Person aus dem Publikum musste unter Gewaltanwendung aus dem Gerichtsgebäude gebracht werden und dier Angeklagte wurde nach Anordnung von Ordnungshaft von der Anklagebank in eine Zelle im Keller getragen. Verstärkt wurde der Tumult durch das versehentliche Auslösen eines „Notfall-Alarms“ der scheinbar sämtliche im Gerichtsgebäude vorhandenen Mitarbeiter*innen der Justiz in den Saal stürmen ließ.

Die Zeugenvernehmung wurde später in Abwesenheit ders Angeklagten und Anderer verwiesener Personen vom Gericht im Alleingang „durchgeführt“. Dier Angeklagte durfte danach noch einmal in den Saal wo er nach erneutem Vortragen des Befangenheitsantrages nach 5 Minuten wieder raus flog. Vor dem Ende beschäftigte sich dier Richter*in noch mit den Personalien aller Zuschauer*Innen und kündigte das pauschale Verhängen von Ordnungsgelder an. Alles sehr merkwürdig! Um ca. 15.00 Uhr wurde die Verhandlung schließlich ziemlich abrupt auf den 09.06.17 (9.00 Uhr) vertagt.

Der zwischenzeitliche Versuch 3 Wahlverteidigis nach §138 Abs. 2 StPO zu beantragen wurde in Abwesenheit ders Angeklagten verworfen und die Entscheidung darüber auf den nächste Verhandlungstag verschoben.

Wir hoffen, dass auch beim nächsten mal wieder zahlreiche aktive und kreative Unterstützer*Innen beim Prozess anwesend sein können und wir es wieder schaffen die Einschüchterungsversuche der Justiz abzuwehren! 🙂 … wir sehen uns vor Gericht!

 

Sprüche des Tages durch die Richterin:
Hier gelten die Regeln der StPO – den Befangenheitsantrag können sie am Ende der Verhandlung stellen.“
Alle Anwesenden (20) werden in Ordnungshaft gesteckt.“
Es gibt keine unaufschiebbaren Anträge!“