Teilerfolg bei Megafon Rechtsstreit (Verwaltungsgericht)

Gebühren für die Sicherstellung waren zu hoch – Grundsätzliche Fragen nach Eigentum und Demonstrationsrecht blieben unbeantwortet

Am 20 April 2018 nahm die Polizei im Anschluss an eine „Solidarität für Afrin“ Demonstration einer Gruppe Aktivist*innen ein Megafon weg. Für diese sog. Sicherstellung (so heißt das, wenn die Polizei dir Sachen wegnimmt, wenn du der Polizei z.B. eine Mütze abnimmst nennt sich das Diebstahl, auch wenn du dem Beamten einen Zettel geben würdest auf dem steht, er könne sich seine Mütze am nächsten Tag wieder abholen) wollten die Polizei Koblenz von einem der Aktivitis dann auch noch knapp 100 € haben, für den Arbeitsaufwand. Gegen diese Gebür legte der Aktivist erst Widerspruch und dann später Klage bei Verwaltungsgericht ein. Das Ergebnis der  Verhandlung am 30.01.2019 war dann:Gebühren für sie Sicherstellung von 81,73 € muss der Aktivisti nicht zahlen. Diese Einsatzzeit für die Sicherstellung rechnete die Polizei sich schön. Für Sicherstellung des Gegenstandes, Transport zur Dienstelle und Asservierung hätten 2 Polizist*innen je 35min gebraucht (mit einem Personalkostensatz von 70,05€/Stunde). Die Polizei gab darüber hinaus an, sie hätten diese Zeit bereits knapp bemessen. Vor Gericht wurde dann geklärt, worin die eigentliche Sicherstellung denn bestehe und was bereits verwaltungstechnische Arbeitsschritte seien

Am Ende stellte das Gericht fest das lediglich 16.50 € für die Verwahrung im vorliegenden Fall eingefordert werden können.

Auch wenn dies aus unserer Sicht nur ein Teilerfolg war, zeigt dieser Fall einmal mehr, wie wichtig es ist gegen polizeiliche Maßnahmen vorzugehen. Diese Versuchen auch mit Gebühren und nicht nur mit Anzeigen und Gewalt politischen Protest klein zu halten.