Berufungsprozess wegen Aktionen gegen Atomwaffenstandort Büchel (Eifel)

„Am Mittwoch, 4.2.2020, um 12 Uhr Mahnwache vor dem Landgericht, Karmeliterstraße 14 / 56068 Koblenz. Ab 13 Uhr im Sitzungssaal 48 im EG, Berufungsprozess gegen fünf ältere Aktivst*innen.

Zur Erinnerung: Am 23. Juli 2018 betraten 9 Aktivistinnen und Aktivisten die Landebahn auf dem Atomwaffenstandort Büchel und haben mit Musizieren und Blumen sähen  den völkerrechtswidrigen alltäglichen Übungsbetrieb der deutschen Luftwaffe, nämlich den Atombombenabwurf vorzubereiten, unterbrochen. Dafür wurden 5, vornehmlich ältere Personen noch im gleichen Jahr vom Amtsgericht Cochem zu je 30 Tagessätzen, in einem Fall zu 60 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Alle 5 sind gegen dieses Urteil in Berufung gegangen und stehen nun erneut am 4.2.2020 vor Gericht. Sie werden erneut die nicht akzeptabelen Gefahren eines  Atomkrieges  zur Sprache bringen und mit der Pflicht zur Gegenwehr (laut Artikel 25 GG) argumentieren. Notwehr und rechtfertigender Notstand waren die Grundlage für ihr Handeln., den sie als Zivilen Ungehorsam verteidigen. Diese neue Prozessgruppe, die sich Widerständige Alte nennt, knüpfen an die bisherigen Prozesse der Prozesskampagne Widerspruch an und möchte, wenn es notwendig wird, auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Die Angeklagten freuen sich über solidarische Unterstützung in und um den Prozess herum. Näheres wird noch bekannt gegeben. Kommt alle am 4.2.2020 ins Landgericht in Koblenz!“

Text von https://buechel-atombombenfrei.jimdofree.com

Außerdem der passende Veranstaltungshinweis:
Dienstag, 3.2.2020 um 19.30 Uhr Einladung zum Vortrag: „Atomkrieg aus Versehen“ mit Prof. Dr. Karl Hans Bläsius, in der Löhrrondell 1A, 56068 Koblenz.