StA Koblenz legt in Neuwieder Prozess Berufung ein

++++++ Update: Berufung zurückgenommen – Prozess beendet ++++++

Der Prozess gegen einen Antifaschisten aus Neuwied geht eventuell in die nächste Runde. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der Vermummung (Berichte findet ihr hier: 1, 2, 3, 4 ).

Die Stattsanwaltschaft Koblenz hat Gegen das Urteil der Amtsgerichts Neuwied Berufung eingelegt. In einer Berufung wird der gesamte Prozessstoff der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erneut durch eine weitere Tatsacheninstanz überprüft und verhandelt. Im Unterschied zur Revision soll dabei nicht nur das vorherige Verfahren auf formale und rechtliche Fehler überprüft werden sondern auch auf Sachverhalts- und Tatsachenfehler.

Vorheriger Text zum letzten Gerichtstermin in Neuwied:

Der Angeklagte hatte sich im Verfahren Selbstverteidigt und war dabei von einer Anwältin sowie zwei weiteren Mitstreiter*Innen als sein Verteidigung angetreten. Im laufe des Verfahrens wurden mehrer Beweisanträge gestellt und politische Erkläungen verlesen. Die Bedrohungssituation die von Rechtsradikalen und Neo-Nazis bei den Demonstrationen „Bekenntins zu Deutschland “ im Westerwald ausgingen wurde so dargestellt. Die geladenen Polizeizeug*Innen als auch der Richter konnten dem nichts entgegenstellen. Das Gericht erklärte die Beweislage sogar als zutreffend. Der Angelagte und Seine Mitstreiter*In verlasen am letzten Tag zwei deutliche Plädoyers. In diesen kritisierten Sie sowohl generell eine Kritik am Vermummungsverbot auf Versammlungen, die Umgleiche Strafverfolgung zwischen Polizist*Innen und Demonstrant*Innen und plädierten mit Bezugnahme auf die Beweiserhebung auf Freispruch.

Richter Harvard aber kam zu dem Schluss das der Angeklagte sich schuldig gemacht habe: Er sei vor Ort gewesen und habe sich illegaler Weise vermummt. Der Angeklagte wird bei gültig werden des Urteils mit einer Zahlung von 300€ an eine Hilfsorganisation verwahnt und hat die Prozesskosten zu tragen. Damit wird der Angeklagte mit einem vierstelligen Betrag belastet. Es steht im allerings auch noch offen inerhalb einer Woche gegen das Urteil widerspruch einzulegen. Die Staatsanwaltschaft übrigens forderte, ohne im Prozess auch nur eine eigene Frage an die Zeugen formuliert zu haben, und nach dreimaligem Personalwechsel, eine Strafe von 50 Tagessätzen (Die anwesende Staatsanwältin war lediglich an diesem letzten Tag zum Prozess dazugekommen und stellte verwundert und vollkommen richtig fest das der Angeklagte noch keine Aussagen zur Sache getätigt hatte). Ein Strafmaß das über den ursprünglichen Strafbefehl hinaus ging.

Bis zu diesem Punkt bedankt sich der Angeklagte bei allen die Ihn über das letzte Jahr hinweg solidarisch unterstützt haben und vor allem bei allen solidarische, kritischen Prozessbeobachter*Innen – dafür das wir es jeden MIttwoch von neuem geschaft haben den Gerichtssaal zu füllen!

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!