Prozess wegen Solidemo gegen die Räumung in Calais

Am Montag den 6. August geht es vor dem Amtsgericht Koblenz (Raum 123 1.OG) um 9.00 Uhr in einem Prozess wegen angeblicher Beleidigung eines Polizeibeamten weiter. Der Prozess wird nach fast einem Jahr Unterbrechung fortgesetzt. Wieder mit einem*r neuen Vorsitzenden.
Zum nachlesen haben wir die Berichte über das bisherige Verfahren hier noch einmal zusammen kopiert.


Am 29.05.2017, 10.15 Uhr im Amtsgericht Koblenz (Karmelitestraße 14, Sitzungsaal 123/1.OG) findet eine Gerichtsverhandlung gegen einen Aktivisti statt der sich an einer Demonstation gegen die Räumung des Flüchtlingslagers in Calais vergangenen Oktober beteiligt hat. Dabei soll eine der eingesetzen Polizeikräfte beleidigt worden sein.


(…) nach bereits zweifacher Verschiebung [sollte], die Hauptverhandlung mit leichter Verspätung um 10.30 Uhr beginnen. Neben einigen Freund*Innen ders Angeklagten war zunächst auch eine Schulklasse im Sitzungssaal anwesend. Mit „großem“ Lernerfolg: Gleich zu Beginn machte die Richter*in deutlich, dass sie auch auf erneute Nachfrage ganz generell unverteidigten Angeklagten, kein Akteneinsichtsrecht gewähre. Die Schulklasse wurde so Zeuge einer sehr zweifelhaften Rechtsauffassung des Gerichts. Doch dier Angeklagte, der gut gelaunt dutzende Gegenstände mitbrachte und gemeinsam mit einem Justizwachmenschen mitten im Sahl den Inhalt seines Wanderrucksacks auspackte – sehr zur Belustigung ALLER Anwesenden – ließ nicht locker und begann mit der Verlesung einer Rüge wegen der Verweigerung der Akteneinsicht. Die Richter*in unterbrach dies und ließ den Raum nach ca. 10 Minuten, unter Protestrufen und Applaus, mit der Ankündigung den Prozess um 14.00 Uhr fortzusetzen räumen.

In der Unterbrechung bis zur Fortsetzung kam es vor dem Amtsgericht zu einem größeren Polizeieinsatz. Die Personalien mehrerer Personen die vorher im Prozess dabei waren wurden festgestellt, Taschen durchsucht und „Beweismaterial“ beschlagnahmt. Laut Einsatzleiter seien zuvor im Gerichtsgebäude Sticker aufgeklebt worden und mit einem „Marker“ die Wände „beschmiert“ worden. Zeitgleich wurde das Justizwachtmenschen Personal vor dem betroffenen Gerichtssaal stark aufgerüstet. Außerdem wurde schon in der Pause eine zusätzliche Kontrollstelle vor dem Saal aufgebaut. Im Gegensatz zur Angeklagten Person wurden in Anwesenheit von Staatsanwaltschaft und Richter*in die beiden geladenen Polizeizeug*Innen über die Verschiebung der Verhandlung in einem Einzelgespräch im Gerichtssaal aufgeklärt. Einer der beiden Zeugis entschuldigte sich wohl mündlich für den Rest des Tages – dem Gericht war dies Recht, weder die Bearbeitung der Akte noch eine „vollständige“ Beweiswürdigung scheinen dem Gericht wichtig zu sein.

13.45 Uhr: Dieses mal mussten die Menschen die das Gerichtsgebäude betreten wollten, nicht nur am Eingang ihren Personalausweis vorzeigen, sondern es mussten auch alle nicht Polizistis, Anwelis, Richtis, Statsanwältis und Justizwachtmenschen durch eine Eingangskontrolle. Durch eine kurzfristige Mobilisierung, die cooler weise ziemlich erfolgreich war, kamen zur Fortsetzung insgesamt knapp 20 Unterstützer*Innen. Diese begann mit dier Angeklagten auch pünktlich um 14.00 Uhr.  Die Personen die in den Verhandlungssahl in dem der Prozess des Aktivistis stattfand wollten, wurden ein zweites mal vor dem Saal in der extra aufgebauten Kontrollstelle komplett durchsucht, abgetastet, abgescannt, sämtliche Personalausweise kopiert und sämtliche elektronischen Geräte sichergestellt. Die Polizeizeug*Innen mussten sich erwartbarer weise dieser Schikane nicht unterziehen. Die Stimmung war dennoch gut, Konfetti fand seinen weg und die langen Einlastkontrollen störten die Hauptverhandlung, da es dauerte bis alle Unterstützer*innen nacheinander endlich im Gerichtssaal Platz genommen hatten, massiv. Nun durfte dier Angeklagte doch noch die Rüge weiter vortragen. Die gute Stimmung störten das Gericht sichtlich, da die Repression die durch das Auffahren der Maßnahmen erreicht werden sollte, die Beteiligten nicht belasteten. Das Publikum widersprach dem Gericht und die Angeklagte Person wehrt sich gegen das Verwerfen ihrer Prozessualenrechte durch das Gericht. Wieder schmetterte dier Richter*in die Akteneinsicht ab und als der Angeklagte begann daraufhin einen Befangenheitsantrag vorzutragen, den dier Richter*in versuchte zu unterbrechen, kam es zu Tumulten. Eine Person aus dem Publikum musste unter Gewaltanwendung aus dem Gerichtsgebäude gebracht werden und dier Angeklagte wurde nach Anordnung von Ordnungshaft von der Anklagebank in eine Zelle im Keller getragen. Verstärkt wurde der Tumult durch das versehentliche Auslösen eines „Notfall-Alarms“ der scheinbar sämtliche im Gerichtsgebäude vorhandenen Mitarbeiter*innen der Justiz in den Saal stürmen ließ.

Die Zeugenvernehmung wurde später in Abwesenheit ders Angeklagten und Anderer verwiesener Personen vom Gericht im Alleingang „durchgeführt“. Dier Angeklagte durfte danach noch einmal in den Saal wo er nach erneutem Vortragen des Befangenheitsantrages nach 5 Minuten wieder raus flog. Vor dem Ende beschäftigte sich dier Richter*in noch mit den Personalien aller Zuschauer*Innen und kündigte das pauschale Verhängen von Ordnungsgelder an. Alles sehr merkwürdig! Um ca. 15.00 Uhr wurde die Verhandlung schließlich ziemlich abrupt auf den 09.06.17 (9.00 Uhr) vertagt.

Der zwischenzeitliche Versuch 3 Wahlverteidigis nach §138 Abs. 2 StPO zu beantragen wurde in Abwesenheit ders Angeklagten verworfen und die Entscheidung darüber auf den nächste Verhandlungstag verschoben.

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Tag 2 beginnt mit den üblichen Eingangskontrollen, sowohl am Eingang selbst als auch vor dem Gerichtssaal. Dabei kommen die Ersten trotz amtlicher Dokumente nicht rein. Dann wurde der Raum gewechselt. Personalien aller werden kopiert, Essen, Trinken und Handys müssen draußen bleiben. Dies sorgt dafür, dass zu Beginn der Verhandlung noch nicht alle Zuschauer*innen reingekommen sind. Der Angeklagte gibt zu Beginn einen Befangenheitsantrag ab  welcher sich im Kern auf die Behandlung und die Ordnungshaft im ersten Prozess bezieht.

Dann wird sich erst mal ein wenig warm diskutiert. Richterin Geimer verweist auf ihre Sitzungsleitung, der Angeklagte weist darauf hin, dass sich alle an die StPO zu halten haben. Richterin Geimer fühlt sich angegriffen, zu Recht.

Desweiteren weist der Angeklagte darauf hin, dass durch die langen Einlasskontrollen und dem Raumwechsel noch nicht die gesamte Öffentlichkeit anwesend ist. Er fragt außerdem, warum diese überhaupt notwendig sind. Richterin Geimer antwortet, dies sei wegen der Sicherheit, es hätte Sachbeschädigungen im Haus gegeben, viele Störungen und Zwischenrufe. Sie rechtfertigt sich weiter, dass dies nicht von vornerein gemacht würde, sondern nur, wenn ein Prozess nicht normal wäre. Und dieser hier wäre nicht normal. Üblich wäre, so erklärt sie auf Nachfrage des Angeklagten, dass die Personen die Ordnung im Gericht respektieren würden. An dieser Stelle beschwert sie sich nochmal über Versuche, Sachen im Gerichtssaal zu werfen und Konfetti in den Saal zu bringen, was bei der letzten Kontrolle aufgefallen wäre und dass das Konfetti deswegen bereits auf dem Flur geplatzt wäre.

Es folgt eine Diskussion über die Personen, die am Haupteingang nicht rein gelassen wurden. Anschließend werden die Anträge aus der ersten Sitzung bescheiden:
>Es gibt weiterhin keine Akte für den Angeklagten, den entsprechenden Befangenheitsantrag deswegen hatte die Richterin selbstständig wegen Prozessverschleppung abgelehnt.
>Auch wurden alle drei beantragten Verteidigis nicht zugelassen, weil sie„Wortführer“ von Störungen aus dem Zuschauersaal gewesen seien.

Nach einer kurzen Pause liest der Angeklagte drei Beschwerden wegen seiner abgelehnten Verteidigung vor. Richterin Geimer will sich die 3 gleichlautenden Anträge nicht 3 mal anhören und unterbricht den Angeklagten beim Vorlesen des zweiten, es würde reichen, wenn daraufhin gewiesen wird, dass es 3 mal dieselben sind. Der Angeklagte will diese aber lieber vorlesen, zumal er sich in dem Moment nichtmehr sicher ist, ob es denn auch wirklich dieselben sind ;). Aufgrund der Unterbrechung muss der Angeklagte von vorne beginnen. Richterin Geimer unterbricht ein zweites Mal, sie will, dass die Anträge einfach abgegeben werden, der Angeklagte besteht auf die Öffentlichkeit und will den Antrag vorlesen. Schon wieder weiß er nicht, wo er dran war und beginnt wieder von vorne. Es gibt Gelächter im Saal. Danach kann der Angeklagte in Ruhe die zweite Beschwerde vorlesen. Bevor er mit der dritten beginnen kann, weist Richterin Geimer daraufhin, dass solche Gleichlautenden Beschwerden und Anträge auch zusammen vorgetragen werden können. Der Angeklagte erwidert, dass ein Verteidiger ihn bestimmt auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte, aber momentan hätte er ja noch niemanden. Danach wird die dritte Beschwerde ohne weitere Unterbrechung verlesen.

Es gibt eine weitere Pause, in der eine Person wird aus dem Zuschauerraum entfernt wird, sie saß in der Pause auf dem Boden. Die Wachtmeister*innen geben ihre Namen nicht heraus und meinen, sie hätten inzwischen die Sitzungsleitung inne, eine richterliche Anordnung wurde nicht gestellt, auch haben die Wachteln selbst kein Hausrecht. Das alles ist den Wachteln aber egal, selbst Richterin Geimers Hinweis in der Pause davor, sie sollten etwas lockerer in den Pausen agieren, interessiert sie nicht. Gegen einen Wachtmeister wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Nach der Pause blafft die vorsitzende Richterin erst einmal eine Person aus dem Publikum an, sie solle die Füße vom Stuhl nehmen. Diese fragt, ob es denn eine Hausordnung o.ä. gebe. Richterin Geimer meint, eine solche gäbe es nicht und es gäbe nur allgemeines, gutes Benehmen und es täte ihr Leid, wenn die fragende Person solches nie gelernt hätte.

Es geht weiter. Die Staatsanwaltschaft meint, die Beschwerden seien zu verwerfen. Keine Überraschung.

Die abgelehnten Verteidiger*innen Beschweren sich nun auch gegen ihre Ablehnung. Richterin Geimer meint, sie würde keine Anträge aus der Öffentlichkeit entgegen nehmen und droht mit einem Ordnungsgeld, wegen Ungebühr. Der Angeklagte weist daraufhin, dass auch den abgelehnten Personen ein Beschwerderecht zusteht. Richterin Geimer meint, diese sollen schriftlich eingereicht werden. Öffentlichkeit ist ihr an diesem Punkt mal wieder völlig egal.

Richterin Geimer fragt, ob der Angeklagte seinen Befangenheitsantrag von Beginn nun vorlesen will, dieser wäre sonst nicht gestellt worden. Beim letzten Mal wurde der Angeklagte noch in Ordnungshaft genommen, weil er einen Befangenheitsantrag vorlas und ihn nicht einfach abgeben wollte.

Nachdem der Befangenheitsantrag vorgelesen wurde, wird der Prozess unterbrochen. Richterin Geimer lässt von der Protokollantin notieren, dass wegen dem Verdacht der Begehung einer Straftat während der Hauptverhandlung unterbrochen wird. Es handelt sich um Verleumdung. Konkreter wird sie nicht, aber Befangen wäre sie spätestens jetzt.

Nach dem Prozess gucken sich noch ein paar Beteiligte im Gerichtsgebäude um, und werden mit Schubsen und Drohungen seitens einiger Wachtmeister*innen wortwörtlich vor die Tür geworfen.

(…)


In einem Verfahren wegen Beleidigung gegen einen Polizeibeamten ist nach zwei heftigen Prozesstagen (Ordnungshaft, Rauswürfe, Konfetti, Schubserein, harte Vorkontrollen, viele Anträge, Kreide, etc.) etwas Ruhe eingekehrt, nachdem die Vorsitzende Richterin nach einem Befangenheitsantrag gehen musste. Der neue zuständige Richter geht nun besonnener vor, ließ Akteneinsicht (keine Kopie!) zu und hätte gern Einstellen wollen, wir aber nicht. Jetzt werden erstmal Beschwerden wegen Nichtzulassung von Laienverteidigis bearbeitet (Diagnose für Fortsetzung Anfang 2018).

Das zweite Verfahren ist ein Prozess wegen „Führung von Waffen auf einer Versammlung“. Bei der angeblichen Versammlung auf die sich bezogen wird handelte es sich um ein G20 Vorbereitungstreffen, bei dem knapp 10 Teilnehmis erschienen und die komplette Koblenzer BPH mit 80 Leuten, dazu Staatsschutz etc. Der erste Prozesstag endete ziemlich bald, nachdem der Angeklagten den Richter wegen Verweigerung der Aktenkopie für Befangen erklärte. Neuer Termin steht noch nicht an.