Prozess kommt nach 1,5 Jahren zum ersten Urteil (Calais)

15 Tagessätze wegen Beleidigung. Schmerzensgeld für Polizisten abgelehnt. Das ist das vorläufige Urteil im Prozess um die Solidemo für Calais in Koblenz. Das Gericht war der Auffassung, der Aktivist habe den eingesetzen Polizeibeamten Göbel als Göbbels beleidigt.

Als am Abend des 24.10.16 die Polizei eine Demonstration in der Koblenzer Altstadt stoppte, fragte der Aktivist nach den Namen der Polizeibeamten. Der Polizist Göbel wollte seinen eigenen zunächst nicht rausrücken, obwohl dies klar in den Dienstvorschriften vorgegeben ist*. Je weiter der Vorfall zurücklag, desto besser wurde sein Gedächtnis. Sprach er in seinem Protkoll am Tag nach der Demo noch von einer Beleidigung, wurde dies in seiner Aussage vor Gericht vor einem Jahr zu zweimal und letzenendlich zu 3-4 mal. Nach eigener Aussage habe ihn die Verbindung zum NS besonders hart getroffen. Im Gegensatz dazu fände er es weniger dramatisch, wenn Betrunkene ihn Arschloch oder Scheiß Bulle nennen würden. Sichtlich verwirrte den Kowelenzer Platt sprechenden Geschädigten auch die Nachfrage, ob er überhaupt sicher war, dass der Angeklagte ihn richtig verstanden hatte. Sein Kollege, mit dem er sich vor dem Gerichtssaal noch besprochen hatte, konnte nur mit weiteren Widersprüchen trumpfen. Das einzige Beweismittel, ein Blatt, auf dass der Angeklagte Göbbels geschrieben habe soll, wurde erst gar nicht konfisziert. Möglicherweise weil beide wussten, dass dort gar nicht Göbbels geschrieben stand.

Darüber hinaus fand der Prozess in einer für uns überraschend angenehmen Athmospähre stand. Akteneinsicht und Kopien waren im Vorfeld unproblematisch zu bekommen, zusärtzliche Wahlverteidiger wurden zugelassen, Flüsterübersetzung für nicht-deutschsprachige Personen wurde erlaubt etc. Jahrelange Auseinandersetzungen mit dem Gericht haben sich anscheinend bezahlt gemacht.

Das Urteil ist natürlich im Hinblick auf die offensichtlichen Widersprüche und Aussagen der Polizisten schlicht lächerlich. Die Reduzierung von Anfangs 40 Tagessätzen auf nun 15 freut uns auch nur bedingt, da diese so niedrig ist, dass eine Berufung einer Annahme bedarf. Das bedeutet, die Berufung muss begründet werden und dass Gericht entscheidet darüber. Unserer Erfahrung nach ist dies allerdings eine Einbahnstraße und wird so gut wie nie angenommen.

Rechtsmittel wurden gegen das Urteil trotzdem eingelegt. Uns gegenüber erklärte der Angeklagte, dass er dabei bleiben würde „Kein Cent für den Staat“ und erwägt, die 15 Tagessätze im Gefägnis abzusitzen.

 

*Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 1. Juni 2011 (342/02 103) – Polizeidienstausweise, Kriminaldienstmarken / 201200) Ministerialblatt 2011