Archiv des Autors: Antirepressionsplattform Koblenz

Tag 5 – Anarchist Prisoner Solidarity Week

Ein Track von Danger Dan (Antilopen Gang) – Gesiebte Luft

– Kennt ihr gute Antiknast-Songs, dann postet sie hier gerne drunter –

Das ist für die Jungs die hinter Gittern sind
Mein Bruder, Knast ist Folter, aber du bist frei, du bist in mir drin
Das ist für die Eltern aller Kids die im Knast sitzen
Die im Schwitzkasten nichts machen können, nur Kippen bringen und Briefe schreiben
Das ist für die Titelseiten, Zeitung: Knast sei Luxus
Greif zur Seife, wer baut den Bus?
Das ist für Sozialarbeiter, die sich den Arsch aufreißen
Harte Jungs weich werden sehen in harten Zeiten
Das ist für die Wannabe-Gangster ohne Perspektive
Das ist für die Kids ohne Geld und ohne Alibi
Lest Bücher, bildet Banden, bildet Räte und Verbände
Bildet euch nicht ein ihr wäret machtlos und könnt nichts verändern
Das ist für den kleinen Jungen aus dem Wartesaal
Der nicht weiß warum er hier immer so lang auf seinen Vater wartet
Das ist Knastkirmes, ein wortloser Blick
Aus den Gitterstäben in den Hof – das ist Folter

Gesiebte Luft, Gedankenrasen, Blaulichter, Haftantrag
Drogenhandel, Hausdurchsuchung, Handschellen, Staatsanwaltschaft
23 Stunden Zelle, eine Stunde Hofgang
Pop-Shop, Briefe, Phrasen, „Halt deinen Kopf hoch!“
Leicht gesagt, die Uhr tickt entschieden zu langsam
Sekunden wie Stunden doch Wochen wie Tage
Erstickt in Routine
Fick die Welt, fick den Knast, denn er fickt deinen Kopf und die Hoffnung

Das ist für die Jungs im Knast, die nicht mehr den Mut hatten
Denen nichts mehr übrig blieb als Strick oder Pulsadern
Das ist für die Schließer mit scheinbar sehr schlechten Augen
Die nicht sehen wenn Knackis sich Heroin vom Blech rauchen
Die sich liebend gerne etwas Geld nebenbei verdienen
Die dir gegen Bares gerne Handys oder Steine bringen
Das hier ist ein Schlag, mit der Faust gegen Beton
Das hier ist die Hoffnung irgendwann wieder rauszukommen
Das ist für die, die Gesetze ausdiskutieren
Nicht bemerken was hier abgeht und da draußen passiert
Was für ein Shit hier passiert, wenn verbitterte Teens
Mit Butterflies schon denken sie sind mitten im Krieg
Wo auch immer du jetzt sitzt Boy, das hier ist ein Sonnenstrahl
Direkt durch das Fenster der Ossendorfer JVA
Das hier ist ein Schwur, ein wortloser Blick
Aus den Gitterstäben in den Hof – das ist Folter

Gesiebte Luft, Gedankenrasen, Blaulichter, Haftantrag
Drogenhandel, Hausdurchsuchung, Handschellen, Staatsanwaltschaft
23 Stunden Zelle, eine Stunde Hofgang
Pop-Shop, Briefe, Phrasen, „Halt deinen Kopf hoch!“
Leicht gesagt, die Uhr tickt entschieden zu langsam
Sekunden wie Stunden doch Wochen wie Tage
Erstickt in Routine
Fick die Welt, fick den Knast, denn er fickt deinen Kopf und die Hoffnung

Das ist für die, die es gar nicht kapiern
Und die nicht verstanden haben wie der Knast funktioniert
Der knast macht niemanden besser, statistisch betrachtet
Kommen 2 von 3 ex-Knackis zurück in den Knast
Knast ist für die Leute die sich immer an die Regeln halten
Knast funktioniert beim netten Nachbarn von nebenan
Und Knast ist nicht wenn ein Mensch in einer Zelle sitzt
Knast ist wenn die Angst im Kopf deine Zelle ist
Knast ist für die Leute die sich immer an die Regeln halten
Knast funktioniert beim netten Nachbarn von nebenan
Und Knast ist nicht wenn ein Mensch in einer Zelle sitzt
Knast ist wenn die Angst im Kopf deine Zelle ist

https://www.youtube.com/watch?v=3wuf09w4HkI

Fettes Album von Danger Dan. Free Download gibts unter http://www.anti-alles-aktion.com/

Tag 4 – Anarchist Prisoner Solidarity Week

Schreibt Briefe an Gefangene!

Ja wirklich tut es. Es ist ätzend in den Zellen zu sitzen, die Zeit läuft gefühlt viel langsamer, Informationen sind beschränkt, das Soziale verarmt förmlich und es bleibt nicht unbemerkt, wenn es neben wenigen Stunden im Monat sonst nur Kontakt zu Mitgefangenen (no hate) und Wärter*innen gibt. Und viel zu schnell werden die Menschen dort drinnen vergessen.
Ja wirklich tut es!
Jeder Brief ist ein kleines Loch in dieser unüberwindbaren Mauer, ein frischer Luftzug im stickigen Alltag dort.

Ihr findet hier eine Anleitung zum Briefe schreiben:
https://archive.org/details/briefefaq/page/n3/mode/2up
Bei Fragen könnt ihr uns aber auch gerne schreiben.

Es ist auch möglich, dass ihr Comics, Zeichnungen, Witze, Bilder, Zeitungsartikel, Sticker und sonstiges mit reinpackt.
Außerdem wollen wir noch davor warnen, dass Konfetti, Schnpisel oder Glitzerpulver bei den Vorkontrollen sich auf dem Schreibtisch und im Büro der Wärter*innen verteilen kann, wenn diese den Brief unvorsichtig öffnen. Dann würde nicht alles davon bei dem Gefangenen ankommen. Möglich auch, dass diese das dann an der gefangenen Person auslassen, weil sie gegen euch nichts machen können.

Hier findet ihr Listen um Leuten zu schreiben:
https://solidaritaetswerkstatt.noblogs.org/gefangenenlis…/…/

https://solidarity.international/index.p…/list-of-prisoners/

Tag 3 – Anarchist Prisoner Solidarity Week

Die Anarchistin Emma Goldman schreibt 1911 einen Text über Gefägnisse mit dem Titel „Inbegriff gesellschaftlichen Verbrechens und Versagens“. Sie selbst landete wegen ihrer politischen Betätigung mehrmals im Knast. Auch wenn die modernen Gefägnisse hierzulande ein vergleichsweise nettes Bild hergeben, als das vor 100 Jahren in Amerika der Fall war, so beschreibt auch sie diesselben Phänomene, wie Arbeitszwang und Ausbeutung, Zerstörung der Individuuen und Rückfälligkeit, die auch heute noch das Gefägnis zu einer verachtenswerten Instituution machen.

https://anarchistischebibliothek.org/…/emma-goldman-gefangn…

 

anarchistischebibliothek.org

Tag 2 – Anarchist Prisoner Solidarity Week

Gefangene in Deutschland müssen in den meistens Gefägnissen arbeiten, sonst werden sie sanktioniert. Gleichzeitig werden die Gefangenen richtig mies bezahlt, der gesetzliche Mindestlohn existiert nicht, und Firmen und Gefängnisse machen daraus ein lukratives Geschäft. Dagegen und für die Rechte der Gefangenen arbeitet die Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO). www.ggbo.de

Hier ein Video der Piratenpartei mit André Borris Moussa Schmitz, den Sprecher der GG/BO in der JVA Willich über Arbeitsbedingungen und Mindestlohn im Knast.
https://youtu.be/3e27vrPiaVQ

Tag 1 – Anarchist Prisoner Solidarity Week

Der ehemalige Gefägnisdirektor Thomas Galli sagt „Schafft die Knäste ab“. Warum und wieso, erklärt er in diesem Interview.

https://www.hr1.de/…/thomas-galli-gefaengnisse-schaden-uns-…

Der Ex-JVA-Gefängnisdirektor Thomas Galli ist heute ein großer Kritiker des Strafvollzugs in Deutschland. Der Jurist erklärt, warum Knast keine Lösung ist.

Berufungsprozess wegen Aktionen gegen Atomwaffenstandort Büchel (Eifel)

„Am Mittwoch, 4.2.2020, um 12 Uhr Mahnwache vor dem Landgericht, Karmeliterstraße 14 / 56068 Koblenz. Ab 13 Uhr im Sitzungssaal 48 im EG, Berufungsprozess gegen fünf ältere Aktivst*innen.

Zur Erinnerung: Am 23. Juli 2018 betraten 9 Aktivistinnen und Aktivisten die Landebahn auf dem Atomwaffenstandort Büchel und haben mit Musizieren und Blumen sähen  den völkerrechtswidrigen alltäglichen Übungsbetrieb der deutschen Luftwaffe, nämlich den Atombombenabwurf vorzubereiten, unterbrochen. Dafür wurden 5, vornehmlich ältere Personen noch im gleichen Jahr vom Amtsgericht Cochem zu je 30 Tagessätzen, in einem Fall zu 60 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Alle 5 sind gegen dieses Urteil in Berufung gegangen und stehen nun erneut am 4.2.2020 vor Gericht. Sie werden erneut die nicht akzeptabelen Gefahren eines  Atomkrieges  zur Sprache bringen und mit der Pflicht zur Gegenwehr (laut Artikel 25 GG) argumentieren. Notwehr und rechtfertigender Notstand waren die Grundlage für ihr Handeln., den sie als Zivilen Ungehorsam verteidigen. Diese neue Prozessgruppe, die sich Widerständige Alte nennt, knüpfen an die bisherigen Prozesse der Prozesskampagne Widerspruch an und möchte, wenn es notwendig wird, auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Die Angeklagten freuen sich über solidarische Unterstützung in und um den Prozess herum. Näheres wird noch bekannt gegeben. Kommt alle am 4.2.2020 ins Landgericht in Koblenz!“

Text von https://buechel-atombombenfrei.jimdofree.com

Außerdem der passende Veranstaltungshinweis:
Dienstag, 3.2.2020 um 19.30 Uhr Einladung zum Vortrag: „Atomkrieg aus Versehen“ mit Prof. Dr. Karl Hans Bläsius, in der Löhrrondell 1A, 56068 Koblenz.

Prozess in Frankreich fällt wegen Streik der Anwältis aus !

Ursprünglich stand für diesen Freitag ein Prozess in Nantes (Frankreich) an, aber dieser wurde abgesagt, weil zur Zeit neben vielen weiteren Berufsgruppen auch (in Deutschland leider fast undenkbar) die Anwältis streiken.

Worum gehts: Vor ungefähr eineinhalb Jahren wurde ein Koblenzer Aktivist in der ZAD Notre-Dame-des-Landes (Frankreich) festgenommen und war 45 Stunden in Polizeigewahrsam. Vorgeworfen wird ihm Teilnahme an einer Zusammenrottung ohne Waffen (ähnlich der Teilnahme an einer aufgelösten Versammlung im deutschen Recht) und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Es gab direkt nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam Kontakt mit den örtlichen Rechtshilfestrukturen und es wurde ein Anwalt vermittelt.

Daraufhin passierte lange Zeit nichts, außer vergebliche Versuche an die Akte des Vorfalls heranzukommen. Dies dauerte über ein Jahr und sorgte bereits für eine Verschiebung des Gerichtstermins. Wir übersetzten die Akte mittels vieler freundlicher Helfer*innen und bereiteten uns auf den Prozess vor, doch kaum waren wir diese Woche mit einer kleinen Gruppe in Nantes angekommen, erhielten wir die Nachricht, dass sich die Anwältis im Streik befänden. Zwar befürworten wir immer die Selbstverteidigung vor Gericht, allerdings befürworten wir auch immer die intelligente, kreative und offensive Vorgehensweise. In diesem Fall müssen wir leider sagen, dass unsere Kenntnisse des französischen Rechtssystems zwar schon ganz okay sind, aber noch (!) nicht ausreichend um selbstsicher in einen Prozess zu gehen. Dafür nutzen wir hier die Woche um uns mit Aktivistis zu vernetzen, mit dem Legal Team von la Zad zu treffen als auch mit dem Anwalt über die Akte und weitere Vorgehensweise zu sprechen. Nebenbei konnten einige von uns auf der heutigen Demonstration ihre ersten Tränengasgranaten zurücktreten.

 

 

 

 

 

(Auf dem Foto ist das Gerichtsgebäude in Nantes zu sehen)

Spenden – Wohin und Wozu

Ab sofort ist es möglich unsere Arbeit mit Spenden zu unterstützen.

Ja, wozu brauchen die Geld werdet ihr Fragen, die machen ja alles ohne Anwältis. Und es ist auch richtig, wir brauchen kaum Geld für unsere Arbeit. Aber trotzdem fallen Kosten an, z.B. für Kopierkosten von Akten, Fahrtkosten (wenn wir mal einen Prozess weiter weg supporten oooder Leute hier in Koblenz, die von weiter weg kommen) oder auch für das Organisieren von Trainings und Vorträgen. Auch wären wir dann eher mal in der Lage, ein paar Tagessätze zu bezahlen und Gefangene besser zu unterstützen.

Noch wichtiger bleibt natürlich, sich selbst Wissen und Fähigkeiten anzueignen um Justiz und Polizei die Stirn bieten zu können.

Spenden&Aktionen
IBAN DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC VBMHDE5F
Stichwort: Antirep Ko
-> wichtig, wenn ihr wollt, dass das Geld bei uns landet 🙂

Burkini-Verbot aufgehoben – Begründung

Zur aktuellen Diskussion, hier die Begründung des OVG Koblenz:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2019
– 10 B 10515/19.OVG –

Burkini-Verbot in Badeordnung der Stadt Koblenz verstößt gegen Gleich­behandlungs­gebot

Regelung bis zur Entscheidung über Normen­kontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt

Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungs­rechtliche Gleich­behandlungs­gebot. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (sogenanntes Eilverfahren), weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normen­kontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz enthält seit dem 1. Januar 2019 eine Regelung über die zulässige Badekleidung, wonach der Aufenthalt im Nassbereich nur in Bade­hose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts gestattet ist. Neoprenanzüge sind für Leistungsschwimmer und Triathleten im Rahmen des Schwimmtrainings zugelassen. Im Rahmen des Schulschwimmens wird das Tragen eines Burkinis erlaubt.

Antragstellerin fühlt sich in Grundrechten der Glaubensfreiheit und allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt

Die Antragstellerin, eine syrische Asylbewerberin, machte mit ihrem gegen diese Regelung gestellten Normenkontrollantrag geltend, dass sie eine gläubige Muslimin sei und an einer Rückenkrankheit leide, aufgrund derer der Besuch eines Schwimmbades dringend erforderlich sei, um ihre Schmerzen zu lindern, wie ihr ärztlich bescheinigt worden sei. Aufgrund ihres Glaubens könne sie nur in einem sogenannten Burkini schwimmen gehen, der bis auf das Gesicht, die Hände und Füße den gesamten Körper bedecke. Die Regelung der Haus- und Badeordnung verletze sie durch den Ausschluss des Tragens eines Burkinis in ihren Grundrechten der Glaubensfreiheit sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit und verstoße auch gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

OVG: Regelung verstößt gegen verfassungsrechtliches Gleichbehandlungsgebot

Ihrem damit verbundenen Eilantrag, im Wege einer einstweiligen Anordnung die Regelung der Haus- und Badeordnung über die zulässige Badekleidung bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Kraft zu setzen, gab das Oberverwaltungsgericht statt. Die Regelung in der Koblenzer Badeordnung über die zulässige Badekleidung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Der Stadtrat habe das in der Regelung enthaltene Burkini-Verbot letztlich damit begründet, dass bei vollständiger Bekleidung der Badegäste die Kontrolle, ob diese unter anstoßerregenden Krankheiten, meldepflichtigen Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes, offenen Wunden oder Hautausschlägen litten, unmöglich sei. Die Regelung diene zwar dem Schutz der Badegäste vor Gesundheitsgefahren durch die Ermöglichung der Kontrolle unbedeckter Körperteile. Dieser Zweck werde von der Bestimmung aber nicht konsequent durchgehalten. Vielmehr belaste sie die Trägerinnen von Burkinis ohne zureichende sachliche Gründe stärker als vergleichbare andere Gruppen von Badegästen, welche die städtischen Schwimmbäder mit Badebekleidung nutzen dürften, die den Körper ebenfalls weitgehend bedecke.

Zulässigkeit von Neoprenanzügen für Leistungsschwimmer und Triathleten und Verbot für Burkinis nicht ausreichend begründet

Dabei könne offenbleiben, ob plausible Gründe dafür bestünden, die Trägerinnen von Burkinis anders zu behandeln als die Trägerinnen von Badeanzügen, die – je nach Schnitt – wesentlich größere Teile des Körpers bedeckten als Bikinis. Jedenfalls sei eine ausreichende sachliche Rechtfertigung dafür, dass die angegriffene Vorschrift Neoprenanzüge für Leistungsschwimmer und Triathleten im Rahmen des Schwimmtrainings zulasse, im Hinblick auf das den Gesundheitsschutz der Badegäste verfolgende Regelungskonzept der Antragsgegnerin nicht erkennbar. Neoprenanzüge könnten ebenso wie Burkinis den ganzen Körper bedecken und hätten unter Umständen auch eine Kopfhaube, sie ließen daher zur Kontrolle durch das Badepersonal nicht weniger Körperteile frei als Burkinis. Dass Neoprenanzüge nur während des Schwimmtrainings zugelassen seien, ändere daran nichts. Dadurch dürfte zwar die Zahl der Badegäste, die in einem solchen schwimmen, und folglich auch die von ihnen ausgehenden potentiellen Gesundheitsgefahren, eher gering sein. Dies gelte aber in gleicher Weise für die Trägerinnen von Burkinis, weil nach den Angaben der Stadt Koblenz die städtischen Schwimmbäder zur Zeit von nur fünf Burkini-Trägerinnen besucht würden. Im Übrigen bleibe auch unklar, warum der Schutz vor Gesundheitsgefahren nachrangig sei, wenn der Burkini im Rahmen des Schulschwimmens getragen werde. Eine wirksame Kontrolle durch das Lehrpersonal erscheine lebensfremd.

Ungleiche Behandlung sachlich nicht gerechtfertigt

Da nach alledem die ungleiche Behandlung von Burkini-Trägerinnen einerseits und Trägerinnen und Trägern von Neoprenanzügen andererseits nach dem Regelungsprogramm der Antragsgegnerin sachlich nicht gerechtfertigt sei und gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Antragstellerin auf Gleichbehandlung verstoße, bedürfe es keiner Prüfung, ob die Regelung mit der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit und der Glaubensfreiheit in Einklang stehe.

https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_10-B-1051519OVG_Burkini-Verbot-in-Badeordnung-der-Stadt-Koblenz-verstoesst-gegen-Gleichbehandlungsgebot.news27520.htm