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Prozess kommt nach 1,5 Jahren zum ersten Urteil (Calais)

15 Tagessätze wegen Beleidigung. Schmerzensgeld für Polizisten abgelehnt. Das ist das vorläufige Urteil im Prozess um die Solidemo für Calais in Koblenz. Das Gericht war der Auffassung, der Aktivist habe den eingesetzen Polizeibeamten Göbel als Göbbels beleidigt.

Als am Abend des 24.10.16 die Polizei eine Demonstration in der Koblenzer Altstadt stoppte, fragte der Aktivist nach den Namen der Polizeibeamten. Der Polizist Göbel wollte seinen eigenen zunächst nicht rausrücken, obwohl dies klar in den Dienstvorschriften vorgegeben ist*. Je weiter der Vorfall zurücklag, desto besser wurde sein Gedächtnis. Sprach er in seinem Protkoll am Tag nach der Demo noch von einer Beleidigung, wurde dies in seiner Aussage vor Gericht vor einem Jahr zu zweimal und letzenendlich zu 3-4 mal. Nach eigener Aussage habe ihn die Verbindung zum NS besonders hart getroffen. Im Gegensatz dazu fände er es weniger dramatisch, wenn Betrunkene ihn Arschloch oder Scheiß Bulle nennen würden. Sichtlich verwirrte den Kowelenzer Platt sprechenden Geschädigten auch die Nachfrage, ob er überhaupt sicher war, dass der Angeklagte ihn richtig verstanden hatte. Sein Kollege, mit dem er sich vor dem Gerichtssaal noch besprochen hatte, konnte nur mit weiteren Widersprüchen trumpfen. Das einzige Beweismittel, ein Blatt, auf dass der Angeklagte Göbbels geschrieben habe soll, wurde erst gar nicht konfisziert. Möglicherweise weil beide wussten, dass dort gar nicht Göbbels geschrieben stand.

Darüber hinaus fand der Prozess in einer für uns überraschend angenehmen Athmospähre stand. Akteneinsicht und Kopien waren im Vorfeld unproblematisch zu bekommen, zusärtzliche Wahlverteidiger wurden zugelassen, Flüsterübersetzung für nicht-deutschsprachige Personen wurde erlaubt etc. Jahrelange Auseinandersetzungen mit dem Gericht haben sich anscheinend bezahlt gemacht.

Das Urteil ist natürlich im Hinblick auf die offensichtlichen Widersprüche und Aussagen der Polizisten schlicht lächerlich. Die Reduzierung von Anfangs 40 Tagessätzen auf nun 15 freut uns auch nur bedingt, da diese so niedrig ist, dass eine Berufung einer Annahme bedarf. Das bedeutet, die Berufung muss begründet werden und dass Gericht entscheidet darüber. Unserer Erfahrung nach ist dies allerdings eine Einbahnstraße und wird so gut wie nie angenommen.

Rechtsmittel wurden gegen das Urteil trotzdem eingelegt. Uns gegenüber erklärte der Angeklagte, dass er dabei bleiben würde „Kein Cent für den Staat“ und erwägt, die 15 Tagessätze im Gefägnis abzusitzen.

 

*Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 1. Juni 2011 (342/02 103) – Polizeidienstausweise, Kriminaldienstmarken / 201200) Ministerialblatt 2011

Prozess wegen Solidemo gegen die Räumung in Calais

Am Montag den 6. August geht es vor dem Amtsgericht Koblenz (Raum 123 1.OG) um 9.00 Uhr in einem Prozess wegen angeblicher Beleidigung eines Polizeibeamten weiter. Der Prozess wird nach fast einem Jahr Unterbrechung fortgesetzt. Wieder mit einem*r neuen Vorsitzenden.
Zum nachlesen haben wir die Berichte über das bisherige Verfahren hier noch einmal zusammen kopiert.


Am 29.05.2017, 10.15 Uhr im Amtsgericht Koblenz (Karmelitestraße 14, Sitzungsaal 123/1.OG) findet eine Gerichtsverhandlung gegen einen Aktivisti statt der sich an einer Demonstation gegen die Räumung des Flüchtlingslagers in Calais vergangenen Oktober beteiligt hat. Dabei soll eine der eingesetzen Polizeikräfte beleidigt worden sein.


(…) nach bereits zweifacher Verschiebung [sollte], die Hauptverhandlung mit leichter Verspätung um 10.30 Uhr beginnen. Neben einigen Freund*Innen ders Angeklagten war zunächst auch eine Schulklasse im Sitzungssaal anwesend. Mit „großem“ Lernerfolg: Gleich zu Beginn machte die Richter*in deutlich, dass sie auch auf erneute Nachfrage ganz generell unverteidigten Angeklagten, kein Akteneinsichtsrecht gewähre. Die Schulklasse wurde so Zeuge einer sehr zweifelhaften Rechtsauffassung des Gerichts. Doch dier Angeklagte, der gut gelaunt dutzende Gegenstände mitbrachte und gemeinsam mit einem Justizwachmenschen mitten im Sahl den Inhalt seines Wanderrucksacks auspackte – sehr zur Belustigung ALLER Anwesenden – ließ nicht locker und begann mit der Verlesung einer Rüge wegen der Verweigerung der Akteneinsicht. Die Richter*in unterbrach dies und ließ den Raum nach ca. 10 Minuten, unter Protestrufen und Applaus, mit der Ankündigung den Prozess um 14.00 Uhr fortzusetzen räumen.

In der Unterbrechung bis zur Fortsetzung kam es vor dem Amtsgericht zu einem größeren Polizeieinsatz. Die Personalien mehrerer Personen die vorher im Prozess dabei waren wurden festgestellt, Taschen durchsucht und „Beweismaterial“ beschlagnahmt. Laut Einsatzleiter seien zuvor im Gerichtsgebäude Sticker aufgeklebt worden und mit einem „Marker“ die Wände „beschmiert“ worden. Zeitgleich wurde das Justizwachtmenschen Personal vor dem betroffenen Gerichtssaal stark aufgerüstet. Außerdem wurde schon in der Pause eine zusätzliche Kontrollstelle vor dem Saal aufgebaut. Im Gegensatz zur Angeklagten Person wurden in Anwesenheit von Staatsanwaltschaft und Richter*in die beiden geladenen Polizeizeug*Innen über die Verschiebung der Verhandlung in einem Einzelgespräch im Gerichtssaal aufgeklärt. Einer der beiden Zeugis entschuldigte sich wohl mündlich für den Rest des Tages – dem Gericht war dies Recht, weder die Bearbeitung der Akte noch eine „vollständige“ Beweiswürdigung scheinen dem Gericht wichtig zu sein.

13.45 Uhr: Dieses mal mussten die Menschen die das Gerichtsgebäude betreten wollten, nicht nur am Eingang ihren Personalausweis vorzeigen, sondern es mussten auch alle nicht Polizistis, Anwelis, Richtis, Statsanwältis und Justizwachtmenschen durch eine Eingangskontrolle. Durch eine kurzfristige Mobilisierung, die cooler weise ziemlich erfolgreich war, kamen zur Fortsetzung insgesamt knapp 20 Unterstützer*Innen. Diese begann mit dier Angeklagten auch pünktlich um 14.00 Uhr.  Die Personen die in den Verhandlungssahl in dem der Prozess des Aktivistis stattfand wollten, wurden ein zweites mal vor dem Saal in der extra aufgebauten Kontrollstelle komplett durchsucht, abgetastet, abgescannt, sämtliche Personalausweise kopiert und sämtliche elektronischen Geräte sichergestellt. Die Polizeizeug*Innen mussten sich erwartbarer weise dieser Schikane nicht unterziehen. Die Stimmung war dennoch gut, Konfetti fand seinen weg und die langen Einlastkontrollen störten die Hauptverhandlung, da es dauerte bis alle Unterstützer*innen nacheinander endlich im Gerichtssaal Platz genommen hatten, massiv. Nun durfte dier Angeklagte doch noch die Rüge weiter vortragen. Die gute Stimmung störten das Gericht sichtlich, da die Repression die durch das Auffahren der Maßnahmen erreicht werden sollte, die Beteiligten nicht belasteten. Das Publikum widersprach dem Gericht und die Angeklagte Person wehrt sich gegen das Verwerfen ihrer Prozessualenrechte durch das Gericht. Wieder schmetterte dier Richter*in die Akteneinsicht ab und als der Angeklagte begann daraufhin einen Befangenheitsantrag vorzutragen, den dier Richter*in versuchte zu unterbrechen, kam es zu Tumulten. Eine Person aus dem Publikum musste unter Gewaltanwendung aus dem Gerichtsgebäude gebracht werden und dier Angeklagte wurde nach Anordnung von Ordnungshaft von der Anklagebank in eine Zelle im Keller getragen. Verstärkt wurde der Tumult durch das versehentliche Auslösen eines „Notfall-Alarms“ der scheinbar sämtliche im Gerichtsgebäude vorhandenen Mitarbeiter*innen der Justiz in den Saal stürmen ließ.

Die Zeugenvernehmung wurde später in Abwesenheit ders Angeklagten und Anderer verwiesener Personen vom Gericht im Alleingang „durchgeführt“. Dier Angeklagte durfte danach noch einmal in den Saal wo er nach erneutem Vortragen des Befangenheitsantrages nach 5 Minuten wieder raus flog. Vor dem Ende beschäftigte sich dier Richter*in noch mit den Personalien aller Zuschauer*Innen und kündigte das pauschale Verhängen von Ordnungsgelder an. Alles sehr merkwürdig! Um ca. 15.00 Uhr wurde die Verhandlung schließlich ziemlich abrupt auf den 09.06.17 (9.00 Uhr) vertagt.

Der zwischenzeitliche Versuch 3 Wahlverteidigis nach §138 Abs. 2 StPO zu beantragen wurde in Abwesenheit ders Angeklagten verworfen und die Entscheidung darüber auf den nächste Verhandlungstag verschoben.

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Tag 2 beginnt mit den üblichen Eingangskontrollen, sowohl am Eingang selbst als auch vor dem Gerichtssaal. Dabei kommen die Ersten trotz amtlicher Dokumente nicht rein. Dann wurde der Raum gewechselt. Personalien aller werden kopiert, Essen, Trinken und Handys müssen draußen bleiben. Dies sorgt dafür, dass zu Beginn der Verhandlung noch nicht alle Zuschauer*innen reingekommen sind. Der Angeklagte gibt zu Beginn einen Befangenheitsantrag ab  welcher sich im Kern auf die Behandlung und die Ordnungshaft im ersten Prozess bezieht.

Dann wird sich erst mal ein wenig warm diskutiert. Richterin Geimer verweist auf ihre Sitzungsleitung, der Angeklagte weist darauf hin, dass sich alle an die StPO zu halten haben. Richterin Geimer fühlt sich angegriffen, zu Recht.

Desweiteren weist der Angeklagte darauf hin, dass durch die langen Einlasskontrollen und dem Raumwechsel noch nicht die gesamte Öffentlichkeit anwesend ist. Er fragt außerdem, warum diese überhaupt notwendig sind. Richterin Geimer antwortet, dies sei wegen der Sicherheit, es hätte Sachbeschädigungen im Haus gegeben, viele Störungen und Zwischenrufe. Sie rechtfertigt sich weiter, dass dies nicht von vornerein gemacht würde, sondern nur, wenn ein Prozess nicht normal wäre. Und dieser hier wäre nicht normal. Üblich wäre, so erklärt sie auf Nachfrage des Angeklagten, dass die Personen die Ordnung im Gericht respektieren würden. An dieser Stelle beschwert sie sich nochmal über Versuche, Sachen im Gerichtssaal zu werfen und Konfetti in den Saal zu bringen, was bei der letzten Kontrolle aufgefallen wäre und dass das Konfetti deswegen bereits auf dem Flur geplatzt wäre.

Es folgt eine Diskussion über die Personen, die am Haupteingang nicht rein gelassen wurden. Anschließend werden die Anträge aus der ersten Sitzung bescheiden:
>Es gibt weiterhin keine Akte für den Angeklagten, den entsprechenden Befangenheitsantrag deswegen hatte die Richterin selbstständig wegen Prozessverschleppung abgelehnt.
>Auch wurden alle drei beantragten Verteidigis nicht zugelassen, weil sie„Wortführer“ von Störungen aus dem Zuschauersaal gewesen seien.

Nach einer kurzen Pause liest der Angeklagte drei Beschwerden wegen seiner abgelehnten Verteidigung vor. Richterin Geimer will sich die 3 gleichlautenden Anträge nicht 3 mal anhören und unterbricht den Angeklagten beim Vorlesen des zweiten, es würde reichen, wenn daraufhin gewiesen wird, dass es 3 mal dieselben sind. Der Angeklagte will diese aber lieber vorlesen, zumal er sich in dem Moment nichtmehr sicher ist, ob es denn auch wirklich dieselben sind ;). Aufgrund der Unterbrechung muss der Angeklagte von vorne beginnen. Richterin Geimer unterbricht ein zweites Mal, sie will, dass die Anträge einfach abgegeben werden, der Angeklagte besteht auf die Öffentlichkeit und will den Antrag vorlesen. Schon wieder weiß er nicht, wo er dran war und beginnt wieder von vorne. Es gibt Gelächter im Saal. Danach kann der Angeklagte in Ruhe die zweite Beschwerde vorlesen. Bevor er mit der dritten beginnen kann, weist Richterin Geimer daraufhin, dass solche Gleichlautenden Beschwerden und Anträge auch zusammen vorgetragen werden können. Der Angeklagte erwidert, dass ein Verteidiger ihn bestimmt auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte, aber momentan hätte er ja noch niemanden. Danach wird die dritte Beschwerde ohne weitere Unterbrechung verlesen.

Es gibt eine weitere Pause, in der eine Person wird aus dem Zuschauerraum entfernt wird, sie saß in der Pause auf dem Boden. Die Wachtmeister*innen geben ihre Namen nicht heraus und meinen, sie hätten inzwischen die Sitzungsleitung inne, eine richterliche Anordnung wurde nicht gestellt, auch haben die Wachteln selbst kein Hausrecht. Das alles ist den Wachteln aber egal, selbst Richterin Geimers Hinweis in der Pause davor, sie sollten etwas lockerer in den Pausen agieren, interessiert sie nicht. Gegen einen Wachtmeister wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Nach der Pause blafft die vorsitzende Richterin erst einmal eine Person aus dem Publikum an, sie solle die Füße vom Stuhl nehmen. Diese fragt, ob es denn eine Hausordnung o.ä. gebe. Richterin Geimer meint, eine solche gäbe es nicht und es gäbe nur allgemeines, gutes Benehmen und es täte ihr Leid, wenn die fragende Person solches nie gelernt hätte.

Es geht weiter. Die Staatsanwaltschaft meint, die Beschwerden seien zu verwerfen. Keine Überraschung.

Die abgelehnten Verteidiger*innen Beschweren sich nun auch gegen ihre Ablehnung. Richterin Geimer meint, sie würde keine Anträge aus der Öffentlichkeit entgegen nehmen und droht mit einem Ordnungsgeld, wegen Ungebühr. Der Angeklagte weist daraufhin, dass auch den abgelehnten Personen ein Beschwerderecht zusteht. Richterin Geimer meint, diese sollen schriftlich eingereicht werden. Öffentlichkeit ist ihr an diesem Punkt mal wieder völlig egal.

Richterin Geimer fragt, ob der Angeklagte seinen Befangenheitsantrag von Beginn nun vorlesen will, dieser wäre sonst nicht gestellt worden. Beim letzten Mal wurde der Angeklagte noch in Ordnungshaft genommen, weil er einen Befangenheitsantrag vorlas und ihn nicht einfach abgeben wollte.

Nachdem der Befangenheitsantrag vorgelesen wurde, wird der Prozess unterbrochen. Richterin Geimer lässt von der Protokollantin notieren, dass wegen dem Verdacht der Begehung einer Straftat während der Hauptverhandlung unterbrochen wird. Es handelt sich um Verleumdung. Konkreter wird sie nicht, aber Befangen wäre sie spätestens jetzt.

Nach dem Prozess gucken sich noch ein paar Beteiligte im Gerichtsgebäude um, und werden mit Schubsen und Drohungen seitens einiger Wachtmeister*innen wortwörtlich vor die Tür geworfen.

(…)


In einem Verfahren wegen Beleidigung gegen einen Polizeibeamten ist nach zwei heftigen Prozesstagen (Ordnungshaft, Rauswürfe, Konfetti, Schubserein, harte Vorkontrollen, viele Anträge, Kreide, etc.) etwas Ruhe eingekehrt, nachdem die Vorsitzende Richterin nach einem Befangenheitsantrag gehen musste. Der neue zuständige Richter geht nun besonnener vor, ließ Akteneinsicht (keine Kopie!) zu und hätte gern Einstellen wollen, wir aber nicht. Jetzt werden erstmal Beschwerden wegen Nichtzulassung von Laienverteidigis bearbeitet (Diagnose für Fortsetzung Anfang 2018).

Das zweite Verfahren ist ein Prozess wegen „Führung von Waffen auf einer Versammlung“. Bei der angeblichen Versammlung auf die sich bezogen wird handelte es sich um ein G20 Vorbereitungstreffen, bei dem knapp 10 Teilnehmis erschienen und die komplette Koblenzer BPH mit 80 Leuten, dazu Staatsschutz etc. Der erste Prozesstag endete ziemlich bald, nachdem der Angeklagten den Richter wegen Verweigerung der Aktenkopie für Befangen erklärte. Neuer Termin steht noch nicht an.


 

Berufungsprozess wegen Aktion gegen Atomwaffen (Eifel)

Ab dem 12. April (voraussichtlicher Gerichtstermin Jugendprozess) stehen mehrer Menschen wegen „Akitonen Zivilen Ungehorsams gegen die (…) Statonierung von Atomwaffen in Deutschland“ (Zitat Pressemitteilung JunepA) in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Koblenz erneut vor Gericht. Die Angeklaten verteidig(t)en sich selbst.

Wir rufen zur solidarischen Prozessbeobachtung auf! Der Prozess ist einer von mehreren die in den folgenden Wochen gegen Unterschiedliche Aktivist*innen, die an dem Go-In beteiligt waren, in Koblenz starten.


Infoveranstaltung zum Atomwaffen-Prozess 19.00 – 21.00 Uhr
Katholische Hochschulgemeinde, Am Löhrrondell 1a


Prozess am Landgericht Koblenz, Karmeliterstraße 14
Sitzungssaal 137, 1. OG, 09:00 Uhr (ab 08.00 Uhr Mahnwache vor dem Gericht)

4. Verhandlungstag Owi (Koblenz)

Diesen Freitag den 23.03.18 um 9 Uhr geht es in Saal 113 des Amtsgericht Koblenz weiter mit dem Prozess wegen Verweigerung der Personalien. Es ist inzwischen der 4. Verhandlungstag für eine lapidare Ordnungswidrigkeit, die als Vorwurf im Raum steht. Spannend wird, ob wir diesmal so weit kommen die beiden Polizeizeugen zu verhören, oder ob auch diese noch ein paar mal öfter antanzen müssen?

Forsetzung Bußgeldverfahren

Am 5.01.18 Fortsetzung Bußgeldverfahren in Koblenz wegen angeblicher falscher Namensangabe. Nachdem der letzte Verhandlungstermin sich etwas hingezogen hat weil dier Richti immer wieder Pausen gemacht hat um über verschiedenste Anträge zu entscheiden, geht es jetzt am Montag weiter und dann sollen die Zeug*innen-Befragungen anfangen. Die Beschuldigte Person verteidigt sich bis jetzt immer noch selbst. Auch hier gilt wieder wer zur Unterstützung und/oder Vorbereitung dazukommen möchte kann dies gerne tun. Für den Fall dass dier Richti dieses mal wieder so viele Pausen macht haben Menschen schon angekündigt ein Buffet für alle mitzubringen.

Amtsgericht Koblenz / Karmeliterstraße 14 / 56068 Koblenz
Beginn: voraussichtlich 14.00 Uhr

Treffen vorm Amtsgericht: 13.45 Uhr

Pressemitteilung ‚Polizei verhindert Demonstrationszüge‘

Am Montag, 22. Januar 2018, griff die Polizei Koblenz in mehrere Demonstrationen ein und verhinderte diese. Nachdem sich spontan ein Demonstartionszug bereit gehalten hatte und diese zuvor sogar telefonisch bei Polizei und Ordnungsamt bekannt gegeben worden war, wurden dutzende Polizeikräfte aufgezogen. Diese führten mehrere fadenscheinige Argumente auf, mit denen sie dann die Demonstrationszüge verbaten. Zusätzlich zur fragwürdigen Rechtsauffassung war allerdings der*die (sich so aufspielende) Einsatzleiter*in gleichzeitig nicht bereit, seinen*ihren Namen anzugeben. Statt einen Namen zu nennen sagte diese*r zunächst lediglich: Landesdirektion Mainz.

Nachdem Druck aufgebaut wurde gab er*sie dann später doch noch einen Namen an (allerdings ohne Beleg). Eine der Anmelder*innen für eine der spontanen Demonstrationen kündigte an eine rechtliche Prüfung gegen des Verbot einzuleiten.

Gerichtstermin 18. Januar 2018

Fortsetzung Busgeldverfahren in Koblenz wegen angeblicher falscher Namensangabe. Beschuldigte Person verteidigt sich bis jetzt selbst. Es können gerne noch Menschen zur Unterstützung und Vorbereitung dazukommen (meldet euch per Mail). Treffpunkt 08.45 Uhr vorm Amtsgericht.

Amtsgericht Koblenz / Karmeliterstraße 14 / 56068 Koblenz

LG ARK

Ps.: Fehlen hier eurer Meinung nach noch wichtige Verfahren aus der Region? Dann schreibt uns bitte damit wir diese auch veröffentlichen können – Genau dafür soll die Plattform ja da sein ???? !

 

StA Koblenz legt in Neuwieder Prozess Berufung ein

++++++ Update: Berufung zurückgenommen – Prozess beendet ++++++

Der Prozess gegen einen Antifaschisten aus Neuwied geht eventuell in die nächste Runde. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der Vermummung (Berichte findet ihr hier: 1, 2, 3, 4 ).

Die Stattsanwaltschaft Koblenz hat Gegen das Urteil der Amtsgerichts Neuwied Berufung eingelegt. In einer Berufung wird der gesamte Prozessstoff der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erneut durch eine weitere Tatsacheninstanz überprüft und verhandelt. Im Unterschied zur Revision soll dabei nicht nur das vorherige Verfahren auf formale und rechtliche Fehler überprüft werden sondern auch auf Sachverhalts- und Tatsachenfehler.

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Aufruf Prozessbeobachtung im Westerwald!

Wir rufen zur Prozessbeobachtung am Mittwoch den 22.11.17 in Westerburg auf. Ein Rechter (AfD) klagt gegen Personen des Vereins DEMOS e.V., der im Westerwald aktiv ist. Kommt zum Amtsgericht und zeigt kritische und handfeste Solidarität mit den verklagten – Auch weil nicht auszuschließen ist das rechtsradikale Symatisant*Innen aus dem Umfeld des Klägers auftauchen werden!

15:00 Uhr Amtsgericht Westerburg, Saal 130

Hier der Text zur Veranstaltung von DEMOS e.V:
„Liebe Mitmenschen, wir werden verklagt, weil wir die Wahrheit öffentlich verbreitet haben. Daher brauchen wir eure Solidarität. Herr Andreas Schäfer aus Hachenburg, Inhaber mehrerer Hörgeräte-Läden und eines Nagelstudios (Stand: 23.10.17) , möchte nicht, dass wir Bilder von ihm zeigen. Vor allem stört er sich daran, dass wir öffentlich verfügbare Bilder von ihm beim Kyffhäuser-Treffen des extrem rechten Teils der AfD, dem Flügel, auf Facebook geteilt haben.
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Verwahnung mit Auflagen gegen Antifaschisten in Neuwied

Der nun mehr seit fast ein einhalb Jahren laufende Prozess gegen einen Antifaschisten aus Neuwied ist am Mittwoch zu einem vorläufigen (?) Ende gekommen. Im Verfahren ging es um den Vorwurf der Vermummung (Berichte findet ihr hier: 1, 2, 3, 4 ).

Der Angeklagte hatte sich Selbstverteidigt und war dabei von einer Anwältin sowie zwei weiteren Mitstreiter*Innen als sein Verteidigung angetreten. Im laufe des Verfahrens wurden mehrer Beweisanträge gestellt und politische Erkläungen verlesen. Die Bedrohungssituation die von Rechtsradikalen und Neo-Nazis bei den Demonstrationen „Bekenntins zu Deutschland “ im Westerwald ausgingen wurde so dargestellt. Die geladenen Polizeizeug*Innen als auch der Richter konnten dem nichts entgegenstellen. Das Gericht erklärte die Beweislage sogar als zutreffend. Der Angelagte und Seine Mitstreiter*In verlasen am letzten Tag zwei deutliche Plädoyers. In diesen kritisierten Sie sowohl generell eine Kritik am Vermummungsverbot auf Versammlungen, die Umgleiche Strafverfolgung zwischen Polizist*Innen und Demonstrant*Innen und plädierten mit Bezugnahme auf die Beweiserhebung auf Freispruch.

Richter Harvard aber kam zu dem Schluss das der Angeklagte sich schuldig gemacht habe: Er sei vor Ort gewesen und habe sich illegaler Weise vermummt. Der Angeklagte wird bei gültig werden des Urteils mit einer Zahlung von 300€ an eine Hilfsorganisation verwahnt und hat die Prozesskosten zu tragen. Damit wird der Angeklagte mit einem vierstelligen Betrag belastet. Es steht im allerings auch noch offen inerhalb einer Woche gegen das Urteil widerspruch einzulegen. Die Staatsanwaltschaft übrigens forderte, ohne im Prozess auch nur eine eigene Frage an die Zeugen formuliert zu haben, und nach dreimaligem Personalwechsel, eine Strafe von 50 Tagessätzen (Die anwesende Staatsanwältin war lediglich an diesem letzten Tag zum Prozess dazugekommen und stellte verwundert und vollkommen richtig fest das der Angeklagte noch keine Aussagen zur Sache getätigt hatte). Ein Strafmaß das über den ursprünglichen Strafbefehl hinaus ging.

Bis zu diesem Punkt bedankt sich der Angeklagte bei allen die Ihn über das letzte Jahr hinweg solidarisch unterstützt haben und vor allem bei allen solidarische, kritischen Prozessbeobachter*Innen – dafür das wir es jeden MIttwoch von neuem geschaft haben den Gerichtssaal zu füllen!

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!